Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 08:23Ihr tätet gut daran die Kennzeichen zu verfälschen. Nur so am Rande
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 08:26karo2204 hat geschrieben:
Hier in München gibt es ein paar Ladesäulen, meistens die kostenlosen von BMW, an denen man einfach so den Ladevorgang beenden kann. Ist mir in der BMW Welt mal passiert. Mein e-Golf hat geladen, dann kam ein i3 und hat einfach meinen Ladevorgang beendet, das Kabel abgesteckt und an seinen dran.
Das ist doch bei allen Ladesäulen so, die kostenlos sind. Ist mir z.B. auch bei T€R passiert: Der Ladevorgang meines Smarts wurde abgebrochen, dafür lud ein Tesla. Ist eben blöde, wenn eine Ladesäule kein paralleles Laden erlaubt.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 08:26CCS=SuperPlus135 hat geschrieben:Ihr tätet gut daran die Kennzeichen zu verfälschen. Nur so am Rande
Warum??
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bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 09:11CCS=SuperPlus135 hat geschrieben:Ihr tätet gut daran die Kennzeichen zu verfälschen. Nur so am Rande
http://www.datenschutz.eu/urteile/Landg ... -20070510/
Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Unkenntlich-machen eher in Ausnahmefällen nötig, insbesondere wenn das unmittelbare Persönlichkeitsrecht betroffen ist.
Dieses Urteil wird bei mehreren Fragestellungen zur Kennzeichenveröffentlichung genannt.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 09:24In diesem Thread prangert Ihr doch andere Personen an. Oder etwa nicht? Wer gibt Euch das Recht dazu, und dies auch noch mit dem Kennzeichen? Heute rennt doch jeden Dödel gleich zum Anwalt, ich wäre mit so was vorsichtig. Und soo lange dauert die Radiergummi-Funktion im Bildbearbeitungsprogramm auch nicht.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
SL4E
18.02.2017 09:27Da brauchst du nicht vorsichtig sein. Das ist eindeutig und rechtssicher geklärt. Ein Kennzeichen gehört nicht zu den persönlichen bzw personenbezogenen Daten und ist somit nur in Ausnahmefällen schützbar, nämlich dann wenn das Kennzeichen direkte Rückschlüsse auf eine Person zulässt.
Das wurde hier im Thread vor einigen hundert Seiten bereits geklärt.
Ich habe das Forum verlassen
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 09:37Das wollte ich nur wissen. vielen Dank. hab mir nun das lesen von 492 Seiten erspart.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 13:21Heute mal in Dresden...
Ohne Kennzeichen
Direkt vom Autohaus selber zugeparkt. Auf meine Bitte doch wenigstens 1 Ladesäule frei zu machen wurde nicht reagiert, gut melde ich mich am Montag beim Geschäftsführer...
Gruß Oliverund Nachts nehmen wir den Besen
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
18.02.2017 13:40Plan B hat geschrieben:Ohne Kennzeichen
Dafür darfst Du den Standort verraten, damit man nicht umsonst dahin fährt. Um welche Firma es sich handelt kann dann jeder selbst anhand der von der Firma im Internet veröffentlichten Daten ermitteln. Gem. dem Urteil des Landgerichtes Kassel stellt das keine Verletzung des Datenschutzes dar.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
Anonymous
18.02.2017 13:57Schön, wenn eine Ladesäule in einer mittleren / großen Stadt aufgestellt ist.
Beispiel Göttingen - dort hab ich noch nie einen Ladeblockierer angetroffen.
Auf dem Land / Kleinstadt nützen Halteverbots-Schilder an Ladesäulen Null-Komma-Nix.
Jeder kennt die Öffnungszeiten des Ordnungsamtes (am Wo-Ende ist ohnehin zu).