Nein.Majaleia hat geschrieben:"... Dieser Parkplatz ist zum Aufladen vollelektrischer Fahrzeuge reserviert.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug künftig auf einem der herkömmlichen Parkplätze ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis. ..."
Im Ganzkleingedruckten noch folgende Ergänzung vornehmen:André hat geschrieben:Warum soviel Text?
Hallo an Alle:tomas-b hat geschrieben:Das wäre auch meine bevorzugte Taktik...akg hat geschrieben: ...
Zur Not mal das Ordnungsamt respektive die Polizei fragen, was das soll. Einfach mal alle nerven, die es etwas angeht.
Ok, dann "elektrischer Fahrzeuge", ich habe das noch geändert, bei MOO Cards geht das ja.Solarmobil Verein hat geschrieben:Nein.Majaleia hat geschrieben:"... Dieser Parkplatz ist zum Aufladen vollelektrischer Fahrzeuge reserviert.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug künftig auf einem der herkömmlichen Parkplätze ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis. ..."
Sehr brav.Majaleia hat geschrieben:"Lieber Autofahrer, liebe Autofahrerin,
Sie blockieren mit ihrem Auto eine Stromtankstelle. Dieser Parkplatz ist zum Aufladen vollelektrischer Fahrzeuge reserviert.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug künftig auf einem der herkömmlichen Parkplätze ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen, eine E-Autofahrerin"
Besser.Majaleia hat geschrieben:Ok, dann "elektrischer Fahrzeuge", ich habe das noch geändert, bei MOO Cards geht das ja.
Da der Mitsubishi mindestens 3 Stunden dort gestanden haben muss (ich habe eingeparkt, das Kabel aus dem Kofferraum geholt und angeschlossen, 2:45 h geladen, das Kabel wieder abgenommen und aufgerollt und bin wieder ausgeparkt), somit ergibt sich für den Mitsubishi eine Ladegeschwindigkeit von ca. 1,76 kWh/Stunde! Das wären dann weniger als an einer Schukodose...drilling hat geschrieben: Wieso? Nur weil der Mitsubishi nicht so schnell lädt wie dein Tesla? Ist dir bewußt wie protzig das rüberkommt (der Smiley ändert daran auch nichts)?
Sensationelles Statement, Hut ab!!!drilling hat geschrieben: Und dann wundern sich Leute mit Luxusautos weshalb ihr Auto gerne zerkratzt wird...
Ich wundere mich schon etwas, dass hier immer wieder öffentlich zu Straftaten aufgerufen wird. Einen Aufkleber, der sich eventuell nicht ohne weiteres einfach wieder ablösen lässt, auf einem fremden Auto anzubringen, könnte den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Wenn dadurch zusätzlich die Sicht des Fahrers gestört wird kann eine solche Aktion unter Umständen lebensgefährlich sein!flow2702 hat geschrieben:Ich bevorzuge ja immer noch Berndtes Aufkleber. [...] von einfach untern Scheibenwischer klemmen über Anbringung auf einer Seitenscheibe bis hin zum Aufkleben auf die Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers.