Nein, nicht zulässig. Er muss nur die Abschlepp- und Verwahrkosten sofort zahlen.Taxi-Stromer hat geschrieben:Und hoffentlich nur dann, wenn er auch alle anderen Strafzettel bezahlt:
Gute Aktion! Die Ausschilderung ist an der Stelle auch rechtssicher gelöst. Da haben andere Städte Nachholbedarf.