Jarod hat geschrieben:Meines Wissen nach wäre das auch auf öffentlichem Grund nicht so einfach. Solange der PKW korrekt angemeldet, versichert und von ihm keine Gefahr ausgeht (z.B. auslaufendes Öl), wird da nicht einfach so abgeschleppt oder umgesetzt.
Nun, da kommt die gerichtsfeste Beschilderung ins Spiel:
Halteverbot für alle Nichtlader
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
Im Privatbereich kann man das über die Parkordnung lösen:
§1: Als Verbrennerfahrer darfst du auf gekennzeichneten Parkplätzen (nicht Ladeplätzen) parken. Preise am Eingang
§2: E-Fahrzeuge dürfen während des Ladevorganges auf den ausgewiesenen Ladeplätzen stehen. Nach Ende des Ladevorganges ist das Fahrzeug innerhalb von 15 min auf einen anderen Parkplatz umzusetzen.
§3: Fahrzeuge, bei denen entweder der Ladevorgang seit mehr als 15 min beendet ist oder Fahrzeuge, die nicht laden, werden kostenpflichtig umgesetzt. Bis zur Bezahlung der hierbei entstandenen Gebühren wird das Fahrzeug durch eine Parkkralle blockiert. Kosten: 80 EUR.