Berndte hat geschrieben:Hier gilt das Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Wenn der Parkplatz eine private Fläche ist macht die Polizei und/oder das OA sowieso nichts.
Da hift nur ein 8 bis 10m Kabel, quer hinter denen parken und laden, Zettel (Text: "Da sie freundlicher Weise vor der Ladesäule parken musste ich mich hinter Ihnen stellen um zu Laden. Wenn Sie fahren wollen, rufen Sie mich bitte an.") unter den Scheibenwischer mit Handynummer, beim Anruf sagen man kommt sofort (aber im Schleichgang, man ist ja schließlich nicht mehr der Jüngste), beim Eintreffen den Falschparker, um weitere Zeit zu schinden, in eine Diskussion verwickeln ob er vor einer Benzinzapfsäule an der Tankstelle auch den Wagen parkt (immer höflich bleiben, nie ausfallend auch wenn der Falschparker sich wie ein Prolet benimmt, das treibt den Blutdruck auf 200 !!!). Beim nächsten mal überlegt der es sich ob er wieder vor einer Ladesäule parkt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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