BangOlafson hat geschrieben:[quote="Spürmeise]Laut der gültigen STVO ist das eine oder das andere Ding erforderlich:
siehe hier (unten)
Bei einem in Norwegen zugelassenem Fahrzeug würde das "EL" übrigens auch als Nachweis gelten. (§ 9a (5)
"Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.")
na nett... Und wo sieht man an meinem "152-WH-43" daß das Ding mit Batterien fährt?
Also ist das wieder so, wie bei der Umweltplakette?
Für ausländische Fahrzeuge nicht erforderlich, aber sie sollten schon die gleichen Richtlinien einhalten, um kein Knöllchen zu kassieren? [/quote][/quote][/quote]
Falls die Frage ernst gemeint ist:
- wenn Dein "152-WH-43" Batteriefahrzeug im Zulassungsland bereits eine amtliche Kennzeichnung als Elektroauto erhalten hat (falls es die da überhaupt geben sollte), brauchst Du in Deutschland keine weitere Kennzeichnung (- wenn Du die hier sporadisch vorhandenen Vorteile der "E-Kennzeichnung" in Anspruch nehmen möchtest).
- wenn Dein "152-WH-43" im Zulassungsland keine Kennzeichnung als Elektroauto erhalten hat, kannst Du in Deutschland eine blaue E-Plakette für 11€ bei jeder deutschen Zulassungsstelle holen, hinten auf Dein Auto kleben, und dann die hier sporadisch vorhandenen Vorteile der "E-Kennzeichnung" in Anspruch nehmen.
Die Möglichkeit, die (hier sporadisch vorhandenen) Vorteile der "E-Kennzeichnung" in Deutschland mittels blauer E-Plakette in Anspruch zu nehmen, haben Fahrer in Deutschland zugelassener Autos übrigens (diskriminierender Weise) nicht!