Völlig korrekt. Da muß aber dann auch der Wille da sein, sich notfalls gegen Klagen der Abgeschleppten zu wehren.eDEVIL hat geschrieben:in PArhausbetreiber kann doch erlbst entscheiden, wie er mit solchen Flaschparkern umgeht...BangOlafson hat geschrieben:Aber wie gesagt... Solange die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür nicht geschaffen worden sind, geht das eben nicht.
Da man sich hier möglicherweise auf juristisch dünnem Eis bewegt, kann ich mir schon vorstellen, daß sich das die meisten Betreiber verkneifen...
Und...
Man kommt doch da mit dem Abschleppwagen nicht hin.. bleibt nur die Parkkralle...
Cheers
Stefan