novalek hat geschrieben:BangOlafson hat geschrieben:Der Vorschlag mit der Anzeige war doch gut.
Dann muß man aber schon mal 1/2 Tag Zeit haben, denn für Falschparker kommt niemand zum Ort der Tat - weder Polizei, noch Ordnungsamt, außer wenn Gefahr im Verzug oder Übermäßige Verkehrsbehinderung (evtl. sagt man auch "ich gebe es weiter" und man wartet dann 1/2 Stunde - wobei der Parker dann evtl. wegfahren will - anhalten, aufhalten, festnehmen, Fahrerflucht, Wegfahrt behindern -
alles NoGoes im schönen Rahmen einer Nötigung - da klopft man sich dann auf die Schenkel).
Mein Fehler sorry...
ich meinte, Foto + E-Mail an die Ordnungsbehörde und dann weiter fahren. Und hoffen, dass es innerhalb der Verjährungsfrist ein Knöllchen gibt.
Da warten dürfte nichts bringen.
novalek hat geschrieben:
Schließlich kommt dann noch die Ansage, er hätte nicht geparkt - glaub 3 Minuten wären bei Behindertenparkplätzen zulässig, wobei die Rechtsprechung bei Behindertenparkplätzen unterschiedlich ist und zudem ein Ladeplatz in keiner Weise die Qualität eines Behindertenplatzes haben wird, solange der Grundbesitz öffentliches Eigentum ist und der Parkplatz nicht an jemanden von der Gemeinde vermietet wurde.
Hier muss halt die Anzeige korrekt geschrieben werden.
Erstes Foto um 12:34
Zweites Foto um 12:46
Da steht dann im Knöllchen: Beweismittel: Zeuge, Foto (oder so)
novalek hat geschrieben:
Die Handhabung entspricht dem Handeln beim Zuparken der eigenen Einfahrt auf eigenem Gelände.
Beispiel ALDI: da muß man sich an ALDI wenden / Beispiel Stadtwerke: da muß man sich an jene wenden.
Also Foto, Parkzeitdokumentation, Zeugen in eine Klageschrift einarbeiten, zum Amt gehen, Anzeige schreiben und abwarten. Der Halter gibts ggf. seinem Anwalt usw.
Und das für jedem Schlimmling ?
Ich war davon ausgegangen, dass man mit 1..2 Fotos und einer E-Mail davon kommt... Aufs Amt latschen würde ich deshalb wahrscheinlich nicht. Eher laut fluchen und mit Kopfkino (Lack zerkratzen, Reifen zerstechen, mobile Autopresse etc) davon fahren...