Oh Mann, war doch nur'n Beispiel ... und nun bitte Ende dazu.
Es spielt aber schon eine große Rolle, ob man vor einem Schild steht, oder mit 50 km/h auf ein Verkehrszeuchen zu fährt, wo auf einem kleinen Zusatzschild die Zeit XXX angegeben ist. Wenn ich nur einmalig dort vorbei komme weiß ich auch nicht immer welche Zeit da jetzt genau stand. Und ich kann weit sehr gut sehen, verstehe die Symbole und bin sogar Hochdeutsch.
Ja: §3 Abs. 2 StVOLindum Thalia hat geschrieben: ↑ Ist es denn verboten mit 30 km/h zu fahren , wenn auch 50 km/h erlaubt wären?
Ich stand einmal mit Warnblinker auf einem Behindertenparkplatz wegen explosivem DURCHFALL. Ich konnte nicht anders. Warnblinker an, SPRINT zum rettenden Topf... noch eine Minute und ich hätte mich eingekotet.Hellkeeper hat geschrieben: ↑ Genauso wie der Fahrer mit den Warnblinker, denn warum sonst sollte man diese betätigen auf einem Parkplatz?
Dann kommt das Elektroauto weg und ein Diesel (Salatöl) mit H-Kennzeichen hermweisEl hat geschrieben: ↑Anfängermeinung. Ab dem späten Abend wird die Säule im Wohngebiet dann immer von Verbrennern zugeparkt sein, weil auch der irrste E-Autofahrer seine Karre um 3 Uhr früh nicht umparken will. Und nur bei diesem wäre die OWI durch den überzogenen Ladevorgang belegbar, die Verbrenner stehen kostenfrei.