Selbstverständlich nur bei den Kolos.
Sonst regelt das Geld den Egoismus der Dauerständer.
Sieht nach einem privaten Parplatz aus. Da entfalten solche Schilder jedoch eine juristische Wirkung. Allerdings muss da der Eigentümer aktiv werden.
Private Parkplätze sind i.d.R. öffentlicher Verkehrsraum. Dieser liegt nur dann nicht vor, wenn öffentlicher Verkehr explizit ausgeschlossen und auch nicht gedultet wird - dies betrifft auch Fußgänger u.s.w. Also umzäuntes Gelände mit Tor / Schranke und ggf. auch Zugangs- / Zufahrtkontrolle.