Misterdublex hat geschrieben: ↑
Die Sonderrechte gelten nur für E-Fz, die auch ein E-Kennzeichen haben.
Es gibt PHEV die können wegen zu geringer Reichweite kein E-Kennzeichen bekommen. Die möchte man so von Ladesäulen fernhalten.
Genauso gibt es aber auch Autos aus Zeiten vor dem E-Zusatz und die Möglichkeit auf das E freiwillig zu verzichten. Das der Gesetzgeber dabei an ein fiktives PHEV denkt das keine 40km Reichweite schafft bezweifle ich doch stark.
Der einzige wirklich schlüssige Hintergrund könnte sein, dass mit einer allgemeineren Fassung ein E-Auto ohne das Zusatzzeichen im Kennzeichen zu unrecht sanktioniert werden könnte. Das Zusatzzeichen ist ja nicht nur für Parkplätze gedacht, wo ein angeschlossenes Kabel dann doch klar macht, dass es ein EV ist. Auf der Busspur ist das nicht ohne weiteres erkennbar.
Man sanktioniert also lieber EVs mit altem/gewünschten Kennzeichen ohne Zusatz, als das man Sanktionen nachträglich zurücknehmen müsste.
Es gibt aber eine Lösung: betroffene Fahrer aufklären, damit diese ihr Kennzeichen ändern lassen (oder weiter bewusst verzichten)!