Jein. Die Förderung der Elektromobilität nach EmoG beeinhaltet auch reine Parkplätze ohne Ladesäule, und stellt hinsichtlich der Beschilderung an Ladesäulen grundsätzlich nicht auf das Laden ab. Insofern können Stellflächen an Ladesäulen auch reine Parkplätze sein - siehe Hamburg. Ob das Sinn macht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.Odanez hat geschrieben:Jeder Händler, der ein Elektroauto an jemanden verkauft, sollte verpflichtet sein den zu sagen, dass E-Auto Parkplätze nur für E-Autos sind, WENN DIESE AN DER LADESÄULE ANGESTECKT SIND. Nur ein E-Auto zu haben gibt einen nicht das Privileg einen Sonderparkplatz zu haben. So scheinen aber echt viele zu ticken. Die denken, dass sie mit den hohen Preis des Autos sich den Parkplatz gleich mitgekauft haben.
Der Unterschied ist: Wenn im Eierbecher z.B. eine Kiwi steckt, dann geht davon die Welt nicht unter. Im Falle der Ladesäulen geht es aber darum, was man tun kann, wenn das Mitdenken (wie üblich) nicht funktioniert. Dann will man Knöllchen verteilen und abschleppen und hierfür braucht man nun mal passende Verkehrszeichen - zumindest wenn Polizei und Ordnungsamt tätig werden sollen.Schüddi hat geschrieben:Was habt ihr immer alle mit eurer Beschilderung. Ja der gute deutsche ist korrekt und arbeitet immer streng nach Vorschrift wie ein Beamter. Aber ein bisschen mitdenken - nur ein kleines bisschen würde reichen. Da braucht es nicht Überall ein hässliches in Schild nach DINX 63,4 nach §3 Absatz II B blabla Hast du daheim im Eierbecher auch ein Schild „hier nur Eier platzieren“ oder klappt das auch so?
Wendet man die Logik, die hier bezüglich des gesunden Menschenverstandes immer propagiert wird, z.B. an Schulen oder Kindergärten an, so dürfte die Polizei auch ohne Tempo 30-Schild an diesen Stellen blitzen, denn es ist ja jedem mitdenkenden Menschen klar, dass man dort nicht schneller fahren darf.