Schön wäre es ja wenn man festlegen würde, dass die Bodenmarkierung unabhängig von jeglicher weiteren Beschilderung (die ja fehlerhaft oder missverständlich sein kann) ein Befahren der Fläche ohne Ladeabsicht (die dann auch á tempo in die Tat umzusetzen ist) untersagt. Vergleichbar einer Sperrmarkierung (schraffierte Fläche).StVO hat geschrieben:Die Verkehrsministerkonferenz hat z.B. schon 2010 angeregt, dass Bodenmarkierungen an Ladesäulen eine Beschilderung ersetzen können sollten.
Das ganze gewürzt mit "sofortiges Abschleppen ist gerechtfertigt, 10 Minuten Karenzzeit mit Halterermittlung optional".
Schilder mit zusätzlicher Einschränkung wie "Parkscheibe 2 Stunden 8-18 Uhr" hätten für den Ladenden natürlich weiter Gültigkeit.
Es bleibt aber dabei, dass die "Reservierung" von Parkraum in Bereichen mit hohem Parkdruck diesen erhöht und das Ansehen der E-Mobilität schädigt. Meiner Ansicht nach müssen andere Lösungen her. An (wenigen) Schnellladesäulen wird noch Akzeptanz finden - ist ja ähnlich wie eine Zapfsäule, das versteht jeder, dass man da nicht parken darf. Aber stundenlanges freies Parken und reservierter Parkraum für die "Ökospinner"? Das begreift und vor allem akzeptiert so kaum einer. Ideen für ein anderes System wurden hier ja schon diskutiert und möchte ich an dieser Stelle nicht weiter ausbreiten, ist in diesem Thread eh OT.