Und @bedMasterOD hat geschrieben:@fridgeir auch ich sehe bei einer kleinen Rechtschreibkorrektur deines Anmeldenamens den kfz-händler im Nachteil.
Der Freigeier kreist.
Da steht doch: "2x Elektrofahrzeuge". Auf den anderen Parkplätzen darf er doch gar nicht parkenPowerTower hat geschrieben:... Warum sucht er/sie sich gerade diesen aus?...
Du hast recht, Schwamm drüber!Fridgeir hat geschrieben: Ich bin ein großer Verfechter für gut und verlässlich funktionierende Ladesäulen und zahle dann auch gerne dafür.
Man sollte hier dennoch eine Änderung der Beschilderung anstreben, um auch den Unbelehrbaren habhaft zu werden. Insgesamt scheint die dortige Behörde etwas zu schlafen: Der Wegweiser zum Parkplatz (Parkplatzschild mit weißem Pfeil) ist in dieser Ausführung seit 1992 nicht mehr vorgesehen. Das Schild hat seit dem die Bedeutung "Parkplatz Ende".PowerTower hat geschrieben:Schlechte Beschilderung hin oder her: Elektroautofahrer sollten wissen, dass man nicht an Ladesäulen parkt, wenn man nicht laden will.
Ne, da darf er nicht parken, er hat ja doch nur ein Elektrofahrzeugveteran hat geschrieben:Da steht doch: "2x Elektrofahrzeuge". Auf den anderen Parkplätzen darf er doch gar nicht parken
Das ist augenscheinlich ein eingezäunter Privatparkplatz inkl. Schranken. Da hilft ein Einspruch gegen das Knöllchen sicher sehr viel. Man kann's echt übertreiben.StVO hat geschrieben:Man sollte hier dennoch eine Änderung der Beschilderung anstreben, um auch den Unbelehrbaren habhaft zu werden. Insgesamt scheint die dortige Behörde etwas zu schlafen: Der Wegweiser zum Parkplatz (Parkplatzschild mit weißem Pfeil) ist in dieser Ausführung seit 1992 nicht mehr vorgesehen. Das Schild hat seit dem die Bedeutung "Parkplatz Ende".