Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
25.06.2018 10:25Diese Frage ist rein Hypothetisch.
Das erste was ich gemacht habe, als es E-Kennzeichen in Lev gab, war das Alte gegen ein neues Kennzeichen zu tauschen.
Auto mit Stecker ist für mich auch ein Auto ohne eKennzeichen, bei dem ein Typ2 Stecker im Auto und in der Säule steckt und die Säule eine Ladung anzeigt, bzw geladene Menge.
Da kann ein OA Mitarbeiter gern 5 Minuten ausharren und schauen, ob das Auto lädt.
Blöd nur wenn die Säule sowas nicht kann oder die Ladung abgebrochen wurde...
Tja schwieriges Thema.
Zur Frage: Ich würde dagegen Einspruch einlegen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
25.06.2018 10:29StVO hat geschrieben:Nehmen wir an, du wirst dort abgeschleppt, weil du zwar ein (ladendes) Elektroauto, aber kein E-Kennzeichen hast.
Eine abwegige Einlassung. An dieser Verkehrszeichenkombination sollen
ladende Elektrofahrzeuge von der E-Kennzeichenpflicht
freigestellt sein.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
25.06.2018 10:50Floschi hat geschrieben:Auto mit Stecker ist für mich auch ein Auto ohne eKennzeichen
Für dich, und für viele andere E-Mobilisten auch - aber nicht für die StVO. Und während einige Städte an zugeparkten Ladesäulen gar nichts unternehmen, gibt es in anderen Städten an solchen Stellen auch für E-Autos ein Knöllchen.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
25.06.2018 10:52Ja da muss noch viel gelernt werden.
Auf allen drei Seiten.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
25.06.2018 10:53mweisEl hat geschrieben:An dieser Verkehrszeichenkombination sollen ladende Elektrofahrzeuge von der E-Kennzeichenpflicht freigestellt sein.
Und du meinst, das sei nicht abwegig? Ich vermute, hier will man die Nutzung auf den Ladevorgang beschränken, hat sich aber - wie in anderen Städten auch - beim Zusatzzeichen vergriffen.
Beispiel:
https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -40/27821/
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
25.06.2018 12:47nightmare hat geschrieben: ... Denn da steht "Elektroautos währed des Ladevorgangs frei". Frei ist gleichzusetzen mit ausgenommen.
Hab' ich da irgend was verpasst? Ich sage nur "Anlieger frei".
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
25.06.2018 12:49Wieso? Anlieger ausgenommen - passt doch.
Frei bedeutet immer eine Ausnahme von einem Verbot, bzw. einer Beschränkung.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
nomoreD
25.06.2018 13:21Dieses Frei bezieht sich auf die Kosten, den Parkschein, von denen das Elektroauto während des Ladevorgangs für Max. 3 Stunden befreit ist und dieser Max. 3 Stunden dauern darf. Nix Anlieger, nix E Kennzeichen.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
25.06.2018 13:38Wie kommst du denn auf Parkschein?
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
25.06.2018 13:52nightmare hat geschrieben:Die beiden Parken dort ja richtig. Ein Elektroauto das man dort an die Ladesäule anschließt müßte einen Strafzettel bekommen. Denn da steht "Elektroautos währed des Ladevorgangs frei". Frei ist gleichzusetzen mit ausgenommen.
sogesehen muß man sagen das die Verbrenner dort einem in Ladenot geratenem Elektromobilisten nur vor Schaden bewahren.