nightmare hat geschrieben:Einen Plat an einer Ladesäule ist ein Ladeplatz so wie der Platz an einer Tanksäule ein Tankplatz und kein Parkplatz ist.
Gäbe es "richtige" E-Tankstellen, gäbe es das "Problem" nicht. Stattdessen werden aber "echte Parkplätze" (Stellflächen) dem allgemeinen Verkehr entzogen, um dort Lademöglichkeiten zu schaffen.
Wer diese als Parkplätze bezeichent hat per se schon mal die falsche Einstellung. Wenn Bürokraten und Juristen diese Plätze als Parkplätze werten ist das der prinzipiell verqueren, wirklichkeitsfernen Logik dieser Berufgruppen geschuldet.
Das ist eher der Besonderheit geschuldet, dass der Ladevorgang i.d.R deutlich länger dauert, als das Betanken eines Verbenners. Zudem werden die Fahrzeuge nicht selten während des Ladens verlassen. Und dazu führt das Verkehrsrecht aus:
§12 Abs. 2 StVO:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Wenn nun für E-Fahrzeuge eine Reservierung der Stellflächen vorgesehen ist, so geht das derzeit nur mit Parkplatzzeichen oder -in besonderen Fällen- mit Haltverboten.