Ist das in Bad Reichenhall? Wie sieht das Zusatzzeichen denn genau aus?volvocoupe hat geschrieben:Sie belehrt mich, dass es das zeichen 314 mit Zusatzzeichen E-Schwänzchen in der STVO gar nicht gibt, das also alles ungültig ist.
Ist das in Bad Reichenhall? Wie sieht das Zusatzzeichen denn genau aus?volvocoupe hat geschrieben:Sie belehrt mich, dass es das zeichen 314 mit Zusatzzeichen E-Schwänzchen in der STVO gar nicht gibt, das also alles ungültig ist.
Das ist einfach! Siehe Bild. Ich nenne es: Wo rohe Kräfte sinnlos walten.Cerebro hat geschrieben:Stecker ziehen bei typ2? Das will ich sehen...Heesi hat geschrieben:Am Schnelllader länger als ne Stunde ist schon frech.
Aber 2,5 oder 3 !!!!
Ich hätte nach 50 minuten / Notaus und Stecker ziehen !
c.becker.88 hat geschrieben:
Gut, was will man von einem Hybrid Faher schon erwarten.
Zusatzzeichen allein regeln nichts (es gibt ganz wenige Ausnahmen, z.B. die Freigabe von Gehwegen für Radverkehr).c.becker.88 hat geschrieben:Schaut euch mal sie Beschilderung an... irgednwie ist auch nicht so ganz klar wie die zu verstehen ist
Aber da gibt wenigstens es kein "P"-Schild was man falsch verstehen kann. Es bedarf aber kein "P"-Schild, wenn die Fläche als Parkfläche zu erkennen oder mit ein "P" auf dem Boden gekennzeichnet ist. Auch wenn die beiden Plätze Teil eines größeren Parkplatzes sind, braucht man auch kein "P"-Schild mehr. Auch in einer verkehrsberuhigte Zone braucht man kein "P"-Schild, wenn, wie bei uns in der Stadt üblich, am Beginn der Zone ein Zusatzschild mit "Parken nur in den gekennzeichten Flächen" angebracht ist. Da reichen die Zusatzschilder aus um für diese Plätze zusätzliche Einschränkungen vorzunehmen.StVO hat geschrieben:Zusatzzeichen allein regeln nichts
Bitte trotzdem auf die Ausdrucksweise achten - DankeBED hat geschrieben:Wollte kurz meinen Akku bei der ENBW City etwas nachfüllen - leider war der einzige Schnelllader von einem Assi bereits seit mehr als 3 Stunden blockiert. Er Hätte auch 2m weiter rechts an einem der 4 freien 22KW-Lader laden können - die dumme Sau
"Scheisse geparkt" verpasst mit Hinweis, dass nächste Mal abgeschleppt wird!
Obwohl einen Haufen auf die Motorhaube setzen die passendere Antwort wäre...
Das ist falsch, auch wenn es viele Städte so praktizieren.ecopowerprofi hat geschrieben:Es bedarf aber kein "P"-Schild, wenn die Fläche als Parkfläche zu erkennen oder mit ein "P" auf dem Boden gekennzeichnet ist. Auch wenn die beiden Plätze Teil eines größeren Parkplatzes sind, braucht man auch kein "P"-Schild mehr. Auch in einer verkehrsberuhigte Zone braucht man kein "P"-Schild, wenn, wie bei uns in der Stadt üblich, am Beginn der Zone ein Zusatzschild mit "Parken nur in den gekennzeichten Flächen" angebracht ist. Da reichen die Zusatzschilder aus um für diese Plätze zusätzliche Einschränkungen vorzunehmen.