e-lectrified hat geschrieben:Wenn Du auf der Tankstelle ohne Führerschein fährst, oder betrunken, dann wird die Polizei die Maßnahmen der StVO (und andere Gesetze und Verordnungen) dort ahnden können bzw. müssen.
Das würde ich jetzt doch glatt in Frage stellen wollen!!! Wer sagt denn, dass das auf einem Privatgelände nicht möglich ist?!?! Im Prinzip müsste dieses nur für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein und dafür kann man sorgen, vgl.
Also, wenn das ein Wettbewerb im Wettklugschxxxxx werden soll - ich hab genug Ausdauer
Hallo,
ach elektro, wo bist Du nur so lange gewesen? Habe dich fast vermisst.
Auch wenn ich es leid bin, ich werde noch einmal antworten.
Du kannst in einem Rechtsstaat alles in Frage stellen. Niemand sagt, dass das auf einem Privatgelände nicht möglich ist.
Darüber haben wir doch null geschrieben, es ging um eine Tankstelle.
Du kannst auf einem Privatgelände, welches nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist, alles machen. Fast alles, auch hier gibt es Dinge zu beachten.
Deine Ausdauer in allen Ehren, leider reicht Ausdauer alleine nicht aus.
Insofern lasse ich dich dort wo Du hingehörst, in deine eigene kleine Welt.
Lg HH Jung