Prinzipiell richtig.HED hat geschrieben:>>>>> ruft den Abschleppdienst.
Weil wenn deswegen ein E-Fahrzeug liegen bleibt und den Verkehr behindert, ist das deren Schuld.
Manche lernen nur, wenn es Geld kostet.
Aber:
1. Kostet es erstmal dein Geld, das du beim Abgeschleppten wieder einklagen mußt.
2. Dürfte es bei den meisten E-Parkplätzen mit Ladestationen ein Graubereich sein, ob Abschleppen noch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist. Es gab mal ein Gerichtsurteil zu UNgeunsten des Grundstückbesitzers, der das Auto eines Kirmesbesuchers aus seiner Einfahrt(!), also dem eigenen Grundstück, hat abschleppen lassen. Wäre nicht verhältnismäßig gewesen.
3. Bei privaten Plätzen mußt du ohnehin den Betreiber/Besitzer bitten. Das Ordnungsamt verteilt nichtmal einen Strafzettel, weil ja Privatgrund.
4. Bei öffentlichen Plätzen ist das Ordnungsamt zuständig.
So einfach ist das derzeit leider nicht.
Gruß
Markus