Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

MarkusD
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HED hat geschrieben:>>>>> ruft den Abschleppdienst.

Weil wenn deswegen ein E-Fahrzeug liegen bleibt und den Verkehr behindert, ist das deren Schuld.

Manche lernen nur, wenn es Geld kostet. ;)
Prinzipiell richtig.
Aber:
1. Kostet es erstmal dein Geld, das du beim Abgeschleppten wieder einklagen mußt.
2. Dürfte es bei den meisten E-Parkplätzen mit Ladestationen ein Graubereich sein, ob Abschleppen noch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist. Es gab mal ein Gerichtsurteil zu UNgeunsten des Grundstückbesitzers, der das Auto eines Kirmesbesuchers aus seiner Einfahrt(!), also dem eigenen Grundstück, hat abschleppen lassen. Wäre nicht verhältnismäßig gewesen.
3. Bei privaten Plätzen mußt du ohnehin den Betreiber/Besitzer bitten. Das Ordnungsamt verteilt nichtmal einen Strafzettel, weil ja Privatgrund.
4. Bei öffentlichen Plätzen ist das Ordnungsamt zuständig.

So einfach ist das derzeit leider nicht.

Gruß
Markus
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Sofern das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen steht, muss man da nicht in Vorleistung gehen. Da hat man mit dem Abschleppen garnichts zu tun, außer bei der zuständigen Behörde initial Bescheid zu sagen.
silberstrom-am-horizont.de

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

MarkusD
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silberstrom hat geschrieben:Sofern das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen steht, muss man da nicht in Vorleistung gehen. Da hat man mit dem Abschleppen garnichts zu tun, außer bei der zuständigen Behörde initial Bescheid zu sagen.
Ja, schon.
Meine Erfahrung und auch die aus dem perönlichen E-Fahrer-Bekanntenkreis:
Das Ordnungsamt hängt einen Strafzettel dran (wenn überhaupt) und das war's. Hilft dem E-Fahrer ungemein.
Über das Abschleppen denken die erst dann nach, wenn der wirklich lange, über mehrere Stunden, da steht oder irgendwelche Wege blockiert werden. Der Zugang zu einer Ladesäule zählt nicht zu den blockierten Wegen.
Mehr gibt die aktuelle rechtliche Grundlage derzeit nicht her.

Klemmst du einen Twizy "hochkant" in eine vorhandene Restlücke, rate mal, wer das Ticket bekommt.

Gruß
Markus

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Mir fällt was anderes ein: Wenn ne Ladesäule blockiert ist, könnte man sein Fahrzeug woanders parken und die Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortsetzen. Und dem Blockierer dann die Kosten für die Hin- und Rückfahrt in Rechnung stellen.
silberstrom-am-horizont.de

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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  • dasAndy
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  • Wohnort: Saarland
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Ich würde auch eher auf Freundlichkeit und Aufklärung setzen als auf Provokation und Anklage! ;)

Ich habe dazu auch mal ein kleines Dokument zum Ausdrucken und "an den Scheibenwischer klemmen" angefertigt:
http://www.goingelectric.de/forum/allge ... t3791.html

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

MarkusD
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dasAndy hat geschrieben:Ich würde auch eher auf Freundlichkeit und Aufklärung setzen als auf Provokation und Anklage! ;)

Ich habe dazu auch mal ein kleines Dokument zum Ausdrucken und "an den Scheibenwischer klemmen" angefertigt:
http://www.goingelectric.de/forum/allge ... t3791.html
Mache ich mit einem ähnlichen Text.
Nur hilft das bei einigen Leuten einfach nicht. Die haben nicht mehr lange bis zum Hauptgewinn ... 10 Zettel ...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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MarkusD hat geschrieben:Nur hilft das bei einigen Leuten einfach nicht. Die haben nicht mehr lange bis zum Hauptgewinn ... 10 Zettel ...
"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert." (Albert Eisbein)
Zeit, die Strategie zu ändern. ;)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

MarkusD
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Elektrolurch hat geschrieben:
MarkusD hat geschrieben:Nur hilft das bei einigen Leuten einfach nicht. Die haben nicht mehr lange bis zum Hauptgewinn ... 10 Zettel ...
"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert." (Albert Eisbein)
Zeit, die Strategie zu ändern. ;)
Jo. Ich "verpetze" die bei der Pforte ... die hängen dann was Offizielles hin, wegen Hausrecht, kann abgeschleppt werden, mit Foto und Kennzeichenerfassung, und so ...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Auch von mir wieder etwas "neues".

Gestern Abend kamen wir nach Hause und was sehen wir da ? An meiner Stammladesäule stand nicht etwa ein zweites EV sondern ein Verbrenner. Gut alles kein Problem da mein "Stammladeplatz" noch frei war und ich easy laden konnte. Nur doof für evtl. nach mir kommende EV Fahrer die durch den Verbrenner am laden gehindert werden/wurden.
Zu meiner Überraschung sahen wir das der Verbrenner schon ein Ticket vom Ordnungsamt dran hatte.
Örtlichkeit: Berlin Marzahn
Dateianhänge
Foto 22.02.14 21 51 35.jpg
i-MiEV Bj. 2011

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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In Flensburg ist eine öffentliche Ladesäule am ZOB, inkl. Beschilderung und Parkverbot etc.
Trotzdem sind die Plätze (2 Stk.) zu 50% belegt mit "nicht E-Fahrzeugen".
Das Ordnungsamt sagt dazu: "Wir schicken mal jemanden vorbei." … irgendwann …
Auf Nachfrage wird bestätigt, dass maximal ein Ticket vergeben wird.

Das Problem ist, dass das Ordnungsamt ab ca. 16:00 Uhr nicht mehr erreichbar ist, ganz zu schweigen vom Wochenende.
Ein Anruf bei der Polizei hat ergeben: "Wir melden das dem Ordnungsamt." … aber Moment … da ist doch gar keiner … *seufz*

Mit anderen Worten ist man auf die Einsicht derer angewiesen, die es z.T. eh schon eine "Sauerei" finden, dass so ein begehrter Platz für E-Mobile reserviert ist :roll:

Und im schlimmsten Fall hat man dann noch Scherzbolde, die den Stecker abziehen, während man im Kino sitzt :evil:

Mein Fazit: man kann sich leider nicht darauf verlassen, dass eine Ladesäule auch nutzbar, frei oder zugänglich ist.
Das macht die Routenplanung nicht gerade leicht.
Michael
07/2007 Solec Riva Junior (8,7kWh)
12/2010 VW e-Beetle (26kWh)
11/2017 BMW i3 BEV 60Ah (21,6kWh)
10/2019 BMW i3 BEV upgrade von 60Ah auf 120Ah (42,2 kWh)
03/2023 Tesla Model Y RWD (59,5 kWh)
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