Ja, eine 22-kW-Box ist genehmigungspflichtig, weil 22 kW. Was du rauslutscht, ist sekundär.Comment65 hat geschrieben:Ich habe einen 32A CEE Drehstrom-Anschluss bereits im Haus liegen, an dem ich eine 22 kw go-e mobile Ladebox anschließen möchte, um meinen Leaf einphasig zu laden.
Weiß jemand, ob ich bei meinem Netzbetreiber die Box trotzdem anmelden muss, obwohl ich bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung (und einen neuen Zähler) für den 32A CEE Drehstrom-Anschluss erhalten habe?
Nein, mußt Du nicht.Comment65 hat geschrieben:Ich habe einen 32A CEE Drehstrom-Anschluss bereits im Haus liegen, an dem ich eine 22 kw go-e mobile Ladebox anschließen möchte, um meinen Leaf einphasig zu laden.
Weiß jemand, ob ich bei meinem Netzbetreiber die Box trotzdem anmelden muss, obwohl ich bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung (und einen neuen Zähler) für den 32A CEE Drehstrom-Anschluss erhalten habe?
Ein Holzspalter oder eine Kreissäge mit mehr als 11 kW im Privatbereich? Wo gibt es denn sowas zu kaufen?harlem24 hat geschrieben:Du mußt ja auch einen Holzspalter oder eine Kreissäge, die Du an die CEE anstöpselst, nicht anmelden.
Ich erlaube mir ausnahmsweise mal einen älteren Thread hochzuholen.ecopowerprofi hat geschrieben:Irgend so ein Idiot hat festgelegt, dass man mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 rechnen soll. Das gilt nur, wenn man einen Ladepark betreibt. Für Einfamilien-Wohnhäuser ist das absoluter Blödsinn. Bei 22 kW ist der Akku nach ca. 15 bis 30 Min. voll. Dann kann der Nachbar auch schon wieder mit 22 kW laden. Der Stromverbrauch und -kurve eines E-Fahrzeuges kann man mit der eines DEs vergleichen, wenn man 22 kW-Ladepunkte verwendet. Daher kann man in einem Wohngebiet problemlos mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,1 rechnen. Damit liegt man mehr als nur auf der sicheren Seite.kub0815 hat geschrieben:das sie deswegen vorsichtig mit genemigungen sind.
Da helfen mal ein paar Zahlen. Wir reden hier nicht vom Ladepark sondern von Ladestationen im Wohngebiet. Ein Auto legt im Mittel 15.000 km / a zurück. Das entspricht einem Verbrauch von ca. 2500 kWh / a. An einer Ladestation von 22 kW ergibt das ca. 113 h / a Ladezeit. Das Jahr hat aber 8760 h. Also nur 1,3 % der Jahreszeit werden zum Laden benögt. Selbst wenn man annimmt, dass alle in der Zeit von 16 bis 22 Uhr Laden. So erreicht man nur einen Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,05. Also mit 0,1 liegt man auf der sicheren Seite. Das ist die Realität. 0,5 bis 1,0 werden von weltfremde Opportunisten und/oder Lobbyisten aus dem Verbrennersektor verbreitet.KlareWorte hat geschrieben:Deine 0,1 als Gleichzeitigkeitsfaktor ist Wunschdenken, in Realität werden 0,5 bis 1,0 angenommen.
Hier wird wieder Sachen miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben oder anders gesagt Äppel mit Birnen verglichen.KlareWorte hat geschrieben:Mein Netzbetreiber hat min. 50k Euro aufgerufen, weil ich für zukünftige 7 Ladepunkte mit geschätzten 100kw Spitzenlast (im Mittel wohl so 60-80kw) den neuen HA entsprechend ausgelegt haben wollte...... Also habe ich es erstmal sein lassen. Für mich gibst eh derzeit keine passenden Fahrzeuge, warte ich halt noch 3-8 Jahre ab.....
Mein VW-Händler wollte ne DC-Ladestation mit 150kw+ installieren, Anschluss ans MS-Netz 100k+ Euro....... Die 20kv-Leitung läuft 150m vom Grundstück entfernt vorbei.