Genehmigung Ladestation 22 kw

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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

winwou
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So viel ich weiß muss man den VDE-Ordner haben sonst bekommt man keine Konzession. Ein ABO der Neuerungen ist auch Pflicht. Oder hat sich das inzwischen geändert?
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

Joachim Doerr
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Es hat geklappt. Seit 2 Wochen haben wir eine 22 kw Wallbox in der Garage :D

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

WinnieW
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Danke für deine Rückmeldung. Schön dass es geklappt hat.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

Comment65
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Ich habe einen 32A CEE Drehstrom-Anschluss bereits im Haus liegen, an dem ich eine 22 kw go-e mobile Ladebox anschließen möchte, um meinen Leaf einphasig zu laden.

Weiß jemand, ob ich bei meinem Netzbetreiber die Box trotzdem anmelden muss, obwohl ich bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung (und einen neuen Zähler) für den 32A CEE Drehstrom-Anschluss erhalten habe?
Seit dem 06.04.2018 Eigentümer eines NISSAN LEAF 2.ZERO Edition in schwarz :D
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Comment65 hat geschrieben:Ich habe einen 32A CEE Drehstrom-Anschluss bereits im Haus liegen, an dem ich eine 22 kw go-e mobile Ladebox anschließen möchte, um meinen Leaf einphasig zu laden.

Weiß jemand, ob ich bei meinem Netzbetreiber die Box trotzdem anmelden muss, obwohl ich bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung (und einen neuen Zähler) für den 32A CEE Drehstrom-Anschluss erhalten habe?
Ja, eine 22-kW-Box ist genehmigungspflichtig, weil 22 kW. Was du rauslutscht, ist sekundär.

Gruß,
Seb
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Bei uns kommt langsam Bewegung in die Sache.

Wir haben eine Gemeinschafts-TG, in welcher bereits eine Wallbox installiert ist. Wir wollen eine 11 kW Wallbox und haben daher unseren Netzbetreiber, Bonn-Netz, darüber informiert; alles über 4,6 kW muss hier angemeldet werden...dann ging es los:

--> die bereits vorhandene Wallbox war durch Bonn-Netz überhaupt nicht genehmigt - leider ist dies durch unsere Anfrage aufgekippt....sorry

--> Bonn-Netz konnte keine Aussage bzgl unseres Anschlusses treffen, bevor sie nicht alle Daten der bereits vorhandenen Wallbox haben....alles etwas kompliziert bei uns, da es sich um eine denkmalgeschützte Anlage mit teils altem und neuen Baubestand handelt

--> jetzt haben wir endlich herausgefunden, wo und wie die eine Wallbox angeschlossen ist und unsere ist genehmigt - nach Zahlung eines Baukostenzuschusses :shock:

--> jetzt warten wir auf das Angebot des Elektrikers und dann ab mit allem nach Arnsberg zwecks Beantragung der Förderung

Insgesamt scheint mir, dass es den e-Auto Interessierten nicht unbedingt leicht gemacht wird..... :twisted:

Die Mitarbeiter von Bonn-Netz waren aber, das muss man sagen, sehr freundlich und hilfsbereit!
Zuletzt geändert von bonner67 am Mi 29. Aug 2018, 15:12, insgesamt 3-mal geändert.
Gruß
Rainer

BMW i3

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Comment65 hat geschrieben:Ich habe einen 32A CEE Drehstrom-Anschluss bereits im Haus liegen, an dem ich eine 22 kw go-e mobile Ladebox anschließen möchte, um meinen Leaf einphasig zu laden.

Weiß jemand, ob ich bei meinem Netzbetreiber die Box trotzdem anmelden muss, obwohl ich bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung (und einen neuen Zähler) für den 32A CEE Drehstrom-Anschluss erhalten habe?
Nein, mußt Du nicht.
Du mußt ja auch einen Holzspalter oder eine Kreissäge, die Du an die CEE anstöpselst, nicht anmelden.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

Wenn Ihr Euch für Fotografie interessiert, schaut Digitalfotonetz vorbei.
Mein kleines E-Auto Blog

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

WinnieW
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harlem24 hat geschrieben:Du mußt ja auch einen Holzspalter oder eine Kreissäge, die Du an die CEE anstöpselst, nicht anmelden.
Ein Holzspalter oder eine Kreissäge mit mehr als 11 kW im Privatbereich? Wo gibt es denn sowas zu kaufen?

Also ich muss mir – zumindest offiziell – alle elektr. Geräte ab 12 kW von meinem Stromnetzbetreiber genehmigen lassen, egal um welche Geräte es sich handelt; egal ob fest angeschlossen oder nicht.

Ja, genehmigen... nicht nur anmelden.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

KlareWorte
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ecopowerprofi hat geschrieben:
kub0815 hat geschrieben:das sie deswegen vorsichtig mit genemigungen sind.
Irgend so ein Idiot hat festgelegt, dass man mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 rechnen soll. Das gilt nur, wenn man einen Ladepark betreibt. Für Einfamilien-Wohnhäuser ist das absoluter Blödsinn. Bei 22 kW ist der Akku nach ca. 15 bis 30 Min. voll. Dann kann der Nachbar auch schon wieder mit 22 kW laden. Der Stromverbrauch und -kurve eines E-Fahrzeuges kann man mit der eines DEs vergleichen, wenn man 22 kW-Ladepunkte verwendet. Daher kann man in einem Wohngebiet problemlos mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,1 rechnen. Damit liegt man mehr als nur auf der sicheren Seite.
Ich erlaube mir ausnahmsweise mal einen älteren Thread hochzuholen.
Die Thematik Netzlast im Niederspannungsnetz (alle AC-Ladepunkte bis einschließlich 22kw werden daran angeschlossen) im Allgemeinen und Netzanschlussstärke des Hausanschlusses im Besonderen werden bei größerer Marktdurchdringung von E-Autos ein frustriendes Thema werden. Deine 0,1 als Gleichzeitigkeitsfaktor ist Wunschdenken, in Realität werden 0,5 bis 1,0 angenommen.
Mein Netzbetreiber hat min. 50k Euro aufgerufen, weil ich für zukünftige 7 Ladepunkte mit geschätzten 100kw Spitzenlast (im Mittel wohl so 60-80kw) den neuen HA entsprechend ausgelegt haben wollte...... Also habe ich es erstmal sein lassen. Für mich gibst eh derzeit keine passenden Fahrzeuge, warte ich halt noch 3-8 Jahre ab.....
Mein VW-Händler wollte ne DC-Ladestation mit 150kw+ installieren, Anschluss ans MS-Netz 100k+ Euro....... Die 20kv-Leitung läuft 150m vom Grundstück entfernt vorbei.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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KlareWorte hat geschrieben:Deine 0,1 als Gleichzeitigkeitsfaktor ist Wunschdenken, in Realität werden 0,5 bis 1,0 angenommen.
Da helfen mal ein paar Zahlen. Wir reden hier nicht vom Ladepark sondern von Ladestationen im Wohngebiet. Ein Auto legt im Mittel 15.000 km / a zurück. Das entspricht einem Verbrauch von ca. 2500 kWh / a. An einer Ladestation von 22 kW ergibt das ca. 113 h / a Ladezeit. Das Jahr hat aber 8760 h. Also nur 1,3 % der Jahreszeit werden zum Laden benögt. Selbst wenn man annimmt, dass alle in der Zeit von 16 bis 22 Uhr Laden. So erreicht man nur einen Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,05. Also mit 0,1 liegt man auf der sicheren Seite. Das ist die Realität. 0,5 bis 1,0 werden von weltfremde Opportunisten und/oder Lobbyisten aus dem Verbrennersektor verbreitet.
KlareWorte hat geschrieben:Mein Netzbetreiber hat min. 50k Euro aufgerufen, weil ich für zukünftige 7 Ladepunkte mit geschätzten 100kw Spitzenlast (im Mittel wohl so 60-80kw) den neuen HA entsprechend ausgelegt haben wollte...... Also habe ich es erstmal sein lassen. Für mich gibst eh derzeit keine passenden Fahrzeuge, warte ich halt noch 3-8 Jahre ab.....
Mein VW-Händler wollte ne DC-Ladestation mit 150kw+ installieren, Anschluss ans MS-Netz 100k+ Euro....... Die 20kv-Leitung läuft 150m vom Grundstück entfernt vorbei.
Hier wird wieder Sachen miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben oder anders gesagt Äppel mit Birnen verglichen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
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