Naja, dafür bezahlst Du die 8k€, die Renault für den Akku haben will, nicht auf einmal.
Einen Tod mußt Du in der Beziehung sterben...
Der 22kWh Akku wurde in GB bereits für umgerechnet 6400€ offeriert inkl. Steuern.harlem24 hat geschrieben:Naja, dafür bezahlst Du die 8k€, die Renault für den Akku haben will, nicht auf einmal.
Im Motroraum einer/eines Zoe haben nur die Hände einer Elektrofachkraft etwa zu suchen.Bergemer hat geschrieben: Was ich mit Werkstätten so an Erfahrungen hab, das motiviert mich sehr, meine Reparaturen selbst zu machen. Dann weiß ich, wie's gemacht ist!
Ups, und ich Dummerchen habe gerade erst meine H1 getauscht. Da hoffe ich, dass meine ungebildeten Hände dem Motor sich nicht all zu sehr näherten. Kurz: Solche absoluten Aussagen sind verschwendete Tipparbeit. Richtig ist, dass man seine Finger/Zunge/sonstige Körperteile - solange man nicht weiß was man tut (das ist ungleich "Hat keinen Abschluss/Zertifikat in ...") - von den orange gekennzeichneten 400V-Leitungen fernhält.DerMarodeur hat geschrieben:Im Motroraum einer/eines Zoe haben nur die Hände einer Elektrofachkraft etwa zu suchen.Bergemer hat geschrieben: Was ich mit Werkstätten so an Erfahrungen hab, das motiviert mich sehr, meine Reparaturen selbst zu machen. Dann weiß ich, wie's gemacht ist!
Da kenn ich aber auch den einen oder die andere die dann keinen Reifen wechseln sollten...HeinHH hat geschrieben: ... - solange man nicht weiß was man tut...
Reicht Dipl. El.Ing. mit Abschluss in Leistungs- und Regelungstechnik?DerMarodeur hat geschrieben:
Im Motroraum einer/eines Zoe haben nur die Hände einer Elektrofachkraft etwa zu suchen.
Da stellt sich die Frage ob Renault den Abschluß des Vertrages überhaupt verlangen kann, bzw. ob der unter Zwang eingeforderte Vertrag mit dem vor Kauf nicht bekannten Bedingungen in den entsprechenden, nachteiligen Punkten rechtswirksam ist.Bergemer hat geschrieben:
Also ich würde sagen, dass ich mich ziemlich gründlich informiert hatte. Aber das Kleingedruckte eines Batterie-Mietvertrags, den ich 2 Monate nach Erwerb/Zulassung in die Hände bekomme, das kann ich wohl kaum vorher gelesen haben.
Die Nebenkosten bei einer Mietwohnung sind Sache des Vermieters. Nur wenn im Mietvertrag (wie bei uns üblich) vereinbart ist dass der Mieter sie zu zahlen hat, dann ist das so. Aber auch dann müssen vorher (z. B. schon im Inserat) die Höhe der ungefähren Nebenkosten bzw. Vorauszahlungen bekannt sein, sie dürfen insbesondere nicht zu niedrig angesetzt werden, und nur im gesetzlichen Rahmen (Betriebskostenverordnung) erhoben werden.Baseln hat geschrieben: Bei den Mietnebenkosten einer Wohnung jammert ja auch keiner. So etwas wusste man im vorhinein. Einen Mietvertrag bei einem Renaulthändler einzusehen wäre doch wohl kein Problem gewesen. Die Händler haben ja die Verträge vor Ort.