Hä?kriton hat geschrieben:......... Das bedeutet ein kostenloses Darlehen. Die Steuerzahlung wird einige Jahre nach hinten verschoben.
bisher schreibst Du linear ab. Hier ein Beispiel: Fahrzeugkauf, Bilanzierung im eigenen Betrieb: Fahrzeugpreis 50.000,-
Abschreibung auf fünf Jahre, pro Jahr 10.000,- reduzierter Steuerertrag. Erlös bei Verkauf nach fünf Jahren steuerpflichtig.
Neu wäre:
Abschreibung im ersten Jahr 50% (25.000,-) die folgenden 4 Jahre dann 12.5% ( 6.250,-)
Macht Sinn den noch wertigen Altwagen steuerfrei zu verkaufen.