Wie wär's denn mit einem extra Steuerthread?
Grüazi MaXx
nein, wir sind voll beim Thema. GroKo als Regierung und SteuergesetzgeberMaXx.Grr hat geschrieben:Wie wär's denn mit einem extra Steuerthread?
Grüazi MaXx
Dein Wort in Gottes OhrSchwani hat geschrieben:.... Dies hat nichts damit zu tun, das nach wie vor die Firma die vollen Kosten geltend machen kann.
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Das macht so keinen Sinn. Durch das Fahrtenbuch weist der Steuerpflichtige nach dass er das Fahrzeug überwiegend und dadurch zu mehr als 70% betrieblich nutzt. Was kann der Fahrenbuchführer halbieren ?Schwani hat geschrieben: Damit ist eine Gleichbehandlung von pauschal versteuernden (0,5% Regelung) und Führern von Fahrtenbüchern gegeben. Für beide ist dann eine Halbierung zum jetzigen Modell vorhanden.
"Fällig" ist vielleicht etwas unklar formuliert und kann verwirren. Diese Summe muss nicht ans Finanzamt gezahlt werden.Naheris hat geschrieben: Sagen wir, der Mitarbeiter fährt 10 km einfach zur Arbeitsstelle. Damit würde er pauschal 1% + 10x0.03% des Bruttolistenneupreises zahlen, also 1,3%. Das mag sich lohnen, wenn er viel privat fährt.
Nehmen wir an das Fahrzeug hätte einen BLP von 44.000€. Dann wären 1.3% x 12 = 6864€ im Jahr fällig.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/l ... 67654.htmlEntsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung werden die Anschaffungskosten halbiert - und damit ebenfalls die zu berücksichtigende AfA. Wird ein gemieteter oder geleaster E-Firmenwagen genutzt, sind die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen