GroKo und die Elektromobilität

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: GroKo und die Elektromobilität

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Wie wär's denn mit einem extra Steuerthread?

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Ich habe soeben die Rückmeldung erhalten.
Es ist so, wie ich dachte. Um eine Gleichbehandlung der Fahrtenbuchführer zu erreichen, brauchen zur BERECHNUNG des Privatanteiles nur die Hälfte der Kosten herangenommen werden. Dies hat nichts damit zu tun, das nach wie vor die Firma die vollen Kosten geltend machen kann.
Damit ist eine Gleichbehandlung von pauschal versteuernden (0,5% Regelung) und Führern von Fahrtenbüchern gegeben. Für beide ist dann eine Halbierung zum jetzigen Modell vorhanden.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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MaXx.Grr hat geschrieben:Wie wär's denn mit einem extra Steuerthread?

Grüazi MaXx
nein, wir sind voll beim Thema. GroKo als Regierung und Steuergesetzgeber
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Schwani hat geschrieben:.... Dies hat nichts damit zu tun, das nach wie vor die Firma die vollen Kosten geltend machen kann.
...
Dein Wort in Gottes Ohr ;)
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Schwani hat geschrieben: Damit ist eine Gleichbehandlung von pauschal versteuernden (0,5% Regelung) und Führern von Fahrtenbüchern gegeben. Für beide ist dann eine Halbierung zum jetzigen Modell vorhanden.
Das macht so keinen Sinn. Durch das Fahrtenbuch weist der Steuerpflichtige nach dass er das Fahrzeug überwiegend und dadurch zu mehr als 70% betrieblich nutzt. Was kann der Fahrenbuchführer halbieren ?
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Re: GroKo und die Elektromobilität

Naheris
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Also hast Du wirklich keine Ahnung, wie ein Fahrtenbuch funktioniert. Warum hast Du das nicht einfach zugegeben, als ich Dich dazu gefragt habe? Dann hätte ich Dir diese Erklärung vorher geben können.

Sagen wir, der Mitarbeiter fährt 10 km einfach zur Arbeitsstelle. Damit würde er pauschal 1% + 10x0.03% des Bruttolistenneupreises zahlen, also 1,3%. Das mag sich lohnen, wenn er viel privat fährt.

Nehmen wir an das Fahrzeug hätte einen BLP von 44.000€. Dann wären 1.3% x 12 = 6864€ im Jahr fällig. Enter the GroKo-Gesetzgebung und halbieren wir die BLP-Pauschalbesteuerung auf 0.65%. Dann wäre die Bemessungsgrundlage 3432€/Jahr.

Was aber, wenn er nur 20% der Strecke privat fährt? Dabei kann das Fahrtenbuch helfen. Dort berechnet man die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs. Das Fahrtenbuch selber dient nur den Anteil der Privatfahrten zu ermitteln. Dabei sind alle nicht geschäftlichen Fahrten privat, auch die Fahrten zur permanenten Arbeitsstätte.

Für eine Steuerperiode (letztendlich das Gesamtjahr) wird dann der Anteil der Privatfahrten von der Gesamtstrecke gemessen. Legen wir hier einmal 20% an. Gleichzeitig ermittelt man die Gesamtkosten des Fahrzeugs in diesem Zeitraum, was man die "Bemessungsgrundlage" nennt. Der Geldwerte Vorteil ist dann einfach anteilsmäßig die Privatfahrten an der Bemessungsgrundlage - in unserem Beispiel 20% davon.

Nehmen wir an, ein Fahrzeug kostet im Monat 600€ Leasing, 50€ Versicherung und keine Steuer (BEV). Dazu kommt noch einmal 50€ Wartungspauschale. Die Betriebskosten belaufen sich im Jahr insgesamt auf 600€ für Strom. Die Gesamtkosten (Bemessungsgrundlage) wäre dann 700€/Monat zzgl. 600€ Treibstoff, also 9000€. Der Geldwerte Vorteil wäre 20% davon, also 1800€. Das Fahrtenbuch senkt also die Bemessungsgrundlage für diesen Mitarbeiter um 5064€.

Analog muss man dann natürlich auch die Kosten für das Fahrtenbuch senken. Also sinken die Einzelkosten auf Leasing 300€ (50% von 600€), die Versicherung und Wartung auf jeweils 25€ und die Treibstoffkosten auf 600€. Somit wäre die Bemessungsgrundlage hier nicht mehr 9000€ sondern 4500€, und der Geldwerte Vorteil eben 20% davon = 900€.

Wenn man nicht leased sondern kauft dann muss man halt die Abschreibung ansetzen... und beim neuen Gesetz für Elektrofahrzeuge halbieren. Bei der Miete setzt man halt diese an.

Und genau das wird im Gesetz beschrieben.

Verstehst Du vielleicht jetzt, was ich Dir versucht habe die ganze Zeit zu erklären? :)
Zuletzt geändert von Naheris am Di 14. Aug 2018, 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Hey - jetzt überleg aber mal!

Von dem Anteil, den er nachweislich privat gefahren ist, braucht er gegenüber jetzt nur noch die Hälfte zu bezahlen.

Edit: Für i3
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Naheris hat geschrieben: Sagen wir, der Mitarbeiter fährt 10 km einfach zur Arbeitsstelle. Damit würde er pauschal 1% + 10x0.03% des Bruttolistenneupreises zahlen, also 1,3%. Das mag sich lohnen, wenn er viel privat fährt.

Nehmen wir an das Fahrzeug hätte einen BLP von 44.000€. Dann wären 1.3% x 12 = 6864€ im Jahr fällig.
"Fällig" ist vielleicht etwas unklar formuliert und kann verwirren. Diese Summe muss nicht ans Finanzamt gezahlt werden.
Diese Summe muss mit dem persönlichen Steuersatz (Lohnsteuer) versteuert werden.
Nur um das Präzise zu machen.

Re: GroKo und die Elektromobilität

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@Narr-eris und Schwani

Nachdem Ihr mir nicht glauben wolltet oder auch gar nicht kapiert habt worum es geht. Vielleicht wird dem Haufe-Verlag mehr vertraut:
Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung werden die Anschaffungskosten halbiert - und damit ebenfalls die zu berücksichtigende AfA. Wird ein gemieteter oder geleaster E-Firmenwagen genutzt, sind die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen
https://www.haufe.de/personal/entgelt/l ... 67654.html
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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