ecopowerprofi hat geschrieben: ↑
Nochmal. Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz (bin ich auch tatsächlich) und habe diese vermietet (habe ich auch tatsächlich). Nach BGB (neu) darf ich dem Mieter nicht untersagen eine Ladeeinrichtung zu errichten. Also wird er die nach BGB errichten können ohne weitere Voraussetzungen. Wenn ich die Wohnung selbst bewohne muss ich dafür die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer haben. Die Mehrheit kann auch Zustimmung verweigern. Dann darf ich keine errichten. So lese ich den Text. Kosten, Mitnutzung usw. mal außen vor gelassen.
Da steht aber doch ganz etwas Anderes als du hier schreibst, im Besonderen bitte ich (2) zu beachten.
wörtlich:
„§ 554 Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen
oder sonstigen Maßnahmen und die Vornahme von Handlungen verlangen, die
erforderlich sind, um eine Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge
im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes auf einer ausschließlich dem Mieter vermieteten Stellfläche zu schaffen.
(2) Der Vermieter kann die Erlaubnis nach Absatz 1 verweigern, wenn
1. er sich gegenüber dem Mieter verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen
durchzuführen, um dem Mieter eine ihm zugängliche und zumutbare Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen
oder
2. sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit
überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen Dritter, insbesondere anderer Mieter, zu berücksichtigen.
(3) Eine von Absatz 1 oder Absatz 2 abweichende Vereinbarung zum Nachteil
des Mieters ist unwirksam.“
editiert: Eigentlich dürfte doch jedem klar sein dass der Sinn der Gesetzesänderung nicht sein kann einem Mieter das Errichten einer Ladestation gestatten zu müssen wenn man es als Vermieter selber nicht von der Eigentümergemeinschaft gestattet bekommt und genau so wird das Gesetz auch später formuliert und auszulegen sein. So blöd um dabei (ihrem Handwerk) noch grobe Fehler zu machen sind auch die wenigsten unserer Politiker und haben auch noch dabei fachkundige Helfer auf Kosten des Staates.