Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Baldstromer hat geschrieben: Überraschend fix hat der Bundesrat am 11.10.2019 beschlossen, einen konkreten Gesetzesentwurf einzubringen (sh. Anhang).
Ah, das kann auch mal gut vergleichen mit dem (bis auf "Barrierefreiheit") gleichnahmigen Gesetzesentwurf des Bundesrats vom Juni 2016:
mweisEl hat geschrieben: Top 17 340/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 40-16.html
... dessen Behandlung vom Bundestag damals natürlich "auf die nächste Legislaturperiode" verschoben worden war. Die übernächste Legislaturperiode kommt auch bald.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Vielleicht sollten wir mal Greta anhauen, die wird unserem Parlament schon einheizen: "HOW DARE YOU ?!?!?!?!"
Elektro seit 2020 - Polestar 2 reserviert, Dank Leasingchaos storniert und jetzt im Rechtsstreit (Erstattung Kaution) -> Mercedes EQC

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Habe mir jetzt mal die Drucksache komplett durchgelesen und das macht erstmal einen recht "vernünftigen" Eindruck so auf mich, ist so wie ich es auch eigentlich von einem Gesetzgeber erwarten würde, der seinen Job ordentlich macht. Jetzt müssen die das ja eigentlich nur noch so beschließen. :thumb: Vielleicht schaffen die das ja auch noch bis Ende 2020 oder noch etwas früher, ein Beschluss noch in 2019 wäre allerdings eine unglaubliche Überraschung und würde (frei nach Stenkelfeld) darauf hindeuten dass sich wiedermal ein Komet der Erde annähert. ;)
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Vielleich irre ich mich aber ein Mieter kann die Zustimmung zum Einbau einer Lademöglichkeit verlangen, die nur verweigert werden kann, wenn die Interessen des Vermitters höher zu bewerten sind. Bei Eigentumswohnungen bedarf es in jedem Fall einen Mehrheitsbeschluss.

Schlussfolgerung: Wenn ich eine Eigentumswohnung selbst bewohne, dann darf ich eine Lademöglichkeit nur schaffen, wenn die Mehrheit der Eigentümer zustimmt. Wenn ich die Wohnung aber vermietet habe, dann darf der Mieter aber eine Lademöglichkeit installieren ohne dass ein Mehrheitsbeschluss vorliegt. Passt doch irgendwie nicht. Ich glaube kaum, dass der Passus "das Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit überwiegt" jemals zum Tragen kommt.

Ich verstehe nicht, warum man das Recht des Mieters im BGB nicht einfach in das WEG für den Wohnungsnutzer übernehmen will.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Und ich verstehe deine Interpretation des Gesetzesantrages nicht, der ist aber dort ausführlich beschrieben. In beiden Fällen wäre ein Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit dazu erforderlich. Auf diesen Beschluss besteht allerdings dann ein regulärer Anspruch des Eigentümers nach WEG gegenüber der Gemeinschaft, erfolgt kein entsprechender Beschluss, beziehungsweise wird ein ablehnender Beschluss nicht ausreichend nach dem Gesetz begründet ist das einklagbar. Ein Mieter hat erstmal nur eine Rechtsverhältnis zu seinem Vermieter, also dem Wohnungseigentümer, nicht aber zur Wohnungseigentümergemeinschaft, ist also etwas komplizierter umzusetzen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Kombjuder
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ecopowerprofi hat geschrieben: Ich glaube kaum, dass der Passus "das Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit überwiegt" jemals zum Tragen kommt.
Umnutzung der Mietsache, Denkmalschutz, unverhältnismässige Bauarbeiten wie z.B. Versorgungskabel durch andere Wohnungen ziehen müssen, Verlust eines Bestandsschutzes
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Ich habe es so gelesen, dass die Eigentümer, die nicht zustimmen, nichts zahlen müssen, aber auch keine Vorteile in Anspruch nehmen können (beispielsweise Nutzung eines Wanddurchbruchs, wenn sie selbst eine Ladestation errichten wollen).
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Richtig, das steht da ebenfalls . Im Prinzip kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten und die Durchführung der einzelnen Maßnahmen komplett den Wohnungseigentümern oder dem Wohnungseigentümer übergeben. Und die Wohnungseigentümer die da nicht mitmachen wollen haben auch keine Kosten zu tragen, auch keine laufenden aber auch keinen Nutzen (irgendwann mal später wenn der Sprit oder das CO2-Auto zu teuer ist ?) daraus zu ziehen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Nochmal. Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz (bin ich auch tatsächlich) und habe diese vermietet (habe ich auch tatsächlich). Nach BGB (neu) darf ich dem Mieter nicht untersagen eine Ladeeinrichtung zu errichten. Also wird er die nach BGB errichten können ohne weitere Voraussetzungen. Wenn ich die Wohnung selbst bewohne muss ich dafür die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer haben. Die Mehrheit kann auch Zustimmung verweigern. Dann darf ich keine errichten. So lese ich den Text. Kosten, Mitnutzung usw. mal außen vor gelassen.

Kombjuder hat geschrieben: Umnutzung der Mietsache, Denkmalschutz, unverhältnismässige Bauarbeiten wie z.B. Versorgungskabel durch andere Wohnungen ziehen müssen, Verlust eines Bestandsschutzes
Die kommen nur zum Tragen, wenn diese Interessen höher bewertet werden als das Recht einen Stromanschluss zu errichten. Umnutzung eines Stellplatzes, wenn der Nutzer nur sein Auto laden will? Denkmalschutz in einer Tiefgarage?? Kabel durch andere Wohnungen. Wir reden hier von TG-Stellplätze usw. Da ist ein zusätzliches Kabel an der Wand keine wesentliche Einschränkung. Meistens sind die Kabel in den Tiefgaragen usw. sowieso auf Putz verlegt.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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ecopowerprofi hat geschrieben: Nochmal. Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz (bin ich auch tatsächlich) und habe diese vermietet (habe ich auch tatsächlich). Nach BGB (neu) darf ich dem Mieter nicht untersagen eine Ladeeinrichtung zu errichten. Also wird er die nach BGB errichten können ohne weitere Voraussetzungen. Wenn ich die Wohnung selbst bewohne muss ich dafür die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer haben. Die Mehrheit kann auch Zustimmung verweigern. Dann darf ich keine errichten. So lese ich den Text. Kosten, Mitnutzung usw. mal außen vor gelassen.
Da steht aber doch ganz etwas Anderes als du hier schreibst, im Besonderen bitte ich (2) zu beachten.
wörtlich:

„§ 554 Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen
oder sonstigen Maßnahmen und die Vornahme von Handlungen verlangen, die
erforderlich sind, um eine Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge
im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes auf einer ausschließlich dem Mieter vermieteten Stellfläche zu schaffen.
(2) Der Vermieter kann die Erlaubnis nach Absatz 1 verweigern, wenn
1. er sich gegenüber dem Mieter verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen
durchzuführen, um dem Mieter eine ihm zugängliche und zumutbare Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen
oder
2. sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit
überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen Dritter, insbesondere anderer Mieter, zu berücksichtigen.

(3) Eine von Absatz 1 oder Absatz 2 abweichende Vereinbarung zum Nachteil
des Mieters ist unwirksam.“


editiert: Eigentlich dürfte doch jedem klar sein dass der Sinn der Gesetzesänderung nicht sein kann einem Mieter das Errichten einer Ladestation gestatten zu müssen wenn man es als Vermieter selber nicht von der Eigentümergemeinschaft gestattet bekommt und genau so wird das Gesetz auch später formuliert und auszulegen sein. So blöd um dabei (ihrem Handwerk) noch grobe Fehler zu machen sind auch die wenigsten unserer Politiker und haben auch noch dabei fachkundige Helfer auf Kosten des Staates.
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