Oh, das ist eine sehr nützliche Infoecopowerprofi hat geschrieben: Wenn Du jetzt einen Antrag stellst, dann hast Du bis 08.2019 Zeit das Projekt zu realisieren.
Oh, das ist eine sehr nützliche Infoecopowerprofi hat geschrieben: Wenn Du jetzt einen Antrag stellst, dann hast Du bis 08.2019 Zeit das Projekt zu realisieren.
Und was sind Wasserstoffautos ??? Antwort: Das sind BEV mit kleiner Batterie (Größe wie beim PHEV) und eine Brenstoffzelle als Range-Extender. Da kann man besser ein Benziner PHEV nehmen und den mit Bio-Spritt, Methan oder Propan betanken. Das Wasserstoff-Auto ist in meinen Augen für die breite Masse eine Totgeburt und war vor Jahren ein guter Versuchsträger um die Komponenten für die BEV zu entwickeln.
So ist es eigentlich falsch. Die Batterie dient als Puffer, der vermeintliche Range Extender ist die eigentliche Antriebsquelle.ecopowerprofi hat geschrieben: Und was sind Wasserstoffautos ??? Antwort: Das sind BEV mit kleiner Batterie (Größe wie beim PHEV) und eine-r Bren-nstoffzelle als Range-Extender.
Das heißt: ein Brennstoffzellenauto (FCEV) kann nicht an einer Steckdose geladen werden?Helfried hat geschrieben: ↑So ist es eigentlich falsch. Die Batterie dient als Puffer, der vermeintliche Range Extender ist die eigentliche Antriebsquelle.ecopowerprofi hat geschrieben: Und was sind Wasserstoffautos ??? Antwort: Das sind BEV mit kleiner Batterie (Größe wie beim PHEV) und eine-r Bren-nstoffzelle als Range-Extender.
Das finde ich sehr interessant. Bei uns (Fertigstellung 2013 und 32 Parteien) läuft gerade ein Umlaufbeschluss zur Schaffung der Infrastruktur (Kabelkanäle von Zählern zu Stellplätzen) auf Gemeinschaftskosten. Das Thema Lastmanagement muss bei dreiphasigen Anschlüssen und Installation ab 5 Wallboxen (11kW) gelöst werden. Könntest du eure Lösung hier oder unter einem speziellen Thema im Einzelnen darlegen?Frog hat geschrieben: ↑ In unserer WEG (Baujahr 2004) mit 10 Parteien, davon ein externer Garagenplatzeigner, haben wir letzte Woche eine einstimmige Beschlussfassung für die Installation eines Lastmanagements auf Gemeinschaftskosten plus – wer will – Ladestationen und Kabelverlegung bis zum Lastmanagement auf je eigene Kosten erreicht. Das Lastmanagement ist Gemeinschaftseigentum. Jeder Nutzer einer Ladestation muss einen Vertrag mit dem Stromanbieter schließen, der auch die separate Abrechnung übernimmt.