Die meisten Fragen sind nicht juristischer sondern technischer Natur. Ich verstehe euch Anwälte bezüglich der Argumentation nicht. Gem. §21 Abs. 5 Pkt 6 gilt "die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.". Damit ist kein Beschluss erforderlich, denn eine Ladevorrichtung ist eine Energieversorgungseinrichtung. Das E-Fahrzeug wird mit elektrischer Energie bewegt.
Hier aber trotzdem mal meine Antworten auf die Fragen:
Mir ist kein § bekannt aus dem hervorgeht, dass das nicht erlaubt ist.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll es überhaupt erlaubt sein, Elektroautos auf dem Grundstück oder im Haus aufzuladen?
Meine Berechnungen zeigen, dass das nicht erforderlich sein wird. Die Hausanschlüsse haben genug Reserven.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll ein neuer oder stärkerer Stromanschluss für den Grundbesitz hergestellt werden, wenn der vorhandene Anschluss nicht für das Laden von Elektroautos ausreicht?
Eine Ladesäule für alle ist unpraktikabel. Wenn dann nur an jedem Stellplatz.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll eine Ladesäule auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage aufgestellt werden? Oder soll jeder Berechtigte an einem Stellplatz eine eigene Ladeeinrichtung (Steckdose, Drehstromsteckdose, Wallbox oder dergl.) schaffen können?
Ist normalerweise nicht erforderlich, wenn nur mit max. 16A geladen wird.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll ein Lastmanagement eingerichtet werden, damit mehrere Elektroautos gleichzeitig laden können?
Der jeweilige Eigentümer des Stellplatzes.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Wer gibt die Maßnahmen in Auftrag, und wer bezahlt die Kosten?
Wofür ? Eine Wallbox sollte wartungsfrei sein.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Ist ein Wartungsvertrag gewünscht?
Entfällt, wenn immer an dem jeweiligen Wohnungszähler abgegriffen wird.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Bekommen alle Stellplätze eigene Zähler? Wer erledigt die Abrechnung?
Die Gebäudeversicherung ist zuständig, da die WB fest mit dem Gebäude verbunden ist. Eine Erhöhung des Vesicherungsbeitrages ist nicht zu erwarten, da das Gebäude keine Wertsteigerung hat.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll eine Versicherung für die Anlage abgeschlossen werden? Wenn ja, welche? Auf wessen Kosten?
Warum nicht. Wenn er es bezahlt hat befindet es sich in seinem Eigentum.Tesla-Anwalt hat geschrieben:Kann ein Eigentümer seine Ladeeinrichtung mitnehmen, wenn er aus dem Haus auszieht?