Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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@Tesla-Anwalt
Die meisten Fragen sind nicht juristischer sondern technischer Natur. Ich verstehe euch Anwälte bezüglich der Argumentation nicht. Gem. §21 Abs. 5 Pkt 6 gilt "die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.". Damit ist kein Beschluss erforderlich, denn eine Ladevorrichtung ist eine Energieversorgungseinrichtung. Das E-Fahrzeug wird mit elektrischer Energie bewegt.

Hier aber trotzdem mal meine Antworten auf die Fragen:
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll es überhaupt erlaubt sein, Elektroautos auf dem Grundstück oder im Haus aufzuladen?
Mir ist kein § bekannt aus dem hervorgeht, dass das nicht erlaubt ist.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll ein neuer oder stärkerer Stromanschluss für den Grundbesitz hergestellt werden, wenn der vorhandene Anschluss nicht für das Laden von Elektroautos ausreicht?
Meine Berechnungen zeigen, dass das nicht erforderlich sein wird. Die Hausanschlüsse haben genug Reserven.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll eine Ladesäule auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage aufgestellt werden? Oder soll jeder Berechtigte an einem Stellplatz eine eigene Ladeeinrichtung (Steckdose, Drehstromsteckdose, Wallbox oder dergl.) schaffen können?
Eine Ladesäule für alle ist unpraktikabel. Wenn dann nur an jedem Stellplatz.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll ein Lastmanagement eingerichtet werden, damit mehrere Elektroautos gleichzeitig laden können?
Ist normalerweise nicht erforderlich, wenn nur mit max. 16A geladen wird.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Wer gibt die Maßnahmen in Auftrag, und wer bezahlt die Kosten?
Der jeweilige Eigentümer des Stellplatzes.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Ist ein Wartungsvertrag gewünscht?
Wofür ? Eine Wallbox sollte wartungsfrei sein.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Bekommen alle Stellplätze eigene Zähler? Wer erledigt die Abrechnung?
Entfällt, wenn immer an dem jeweiligen Wohnungszähler abgegriffen wird.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Soll eine Versicherung für die Anlage abgeschlossen werden? Wenn ja, welche? Auf wessen Kosten?
Die Gebäudeversicherung ist zuständig, da die WB fest mit dem Gebäude verbunden ist. Eine Erhöhung des Vesicherungsbeitrages ist nicht zu erwarten, da das Gebäude keine Wertsteigerung hat.
Tesla-Anwalt hat geschrieben:Kann ein Eigentümer seine Ladeeinrichtung mitnehmen, wenn er aus dem Haus auszieht?
Warum nicht. Wenn er es bezahlt hat befindet es sich in seinem Eigentum.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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@ecopowerprofi

Ich möchte dich darum bitten hier nicht zur Verwirrung im Forum durch persönliche Interpretationen von Wohnungseigentümerrecht beizutragen .
Die rechtliche Situation ist zur Zeit nun mal so,nach allgemeiner Rechtsauslegung, dass zur Installation auf oder über Gemeinschaftseigentum ein entsprechender Beschluss aller Wohnungseigentümer erforderlich ist. Auch die Mehrheitsverhältnisse um einen rechtsgültigen Beschluss zu bewirken liegen nach allgemeiner Rechtsauslegung fest.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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bm3 hat geschrieben:Die rechtliche Situation ist zur Zeit nun mal so,nach allgemeiner Rechtsauslegung, dass zur Installation auf oder über Gemeinschaftseigentum ein entsprechender Beschluss aller Wohnungseigentümer erforderlich ist. Auch die Mehrheitsverhältnisse um einen rechtsgültigen Beschluss zu bewirken liegen nach allgemeiner Rechtsauslegung fest.
Genauso lag es nach allgemeiner Rechtsauslegung fest, dass Videoaufnahmen von Dashcams nicht als Beweis heran gezogen werden durften. De BGH hat heute genau gegenteilig entschieden.

Bei zitierten Absatz des WEG wird nach meiner Auffassung von Dir genauso falsch ausgelegt. Ich bleibe dabei. Eine WB ist eine Energieversorgungseinrichtung. Bei SAT-Anlagen wird der Paragraph auch zu Gunsten des Sondereigentums ausgelegt und die Miteigentümer müssen an der Fassade die SAT-Schüssel dulden, wenn es im Hause keinen gleichwertigen Emfangsmöglichkeit gibt. Wenn es im Hause bereits eine Lademöglichkeit jeglicher Art gibt, dann und nur dann hats Du recht.

Das Problem ist, dass Juristen meistens von E-Technik so viel verstehen wie eine Kuh vom Autofahren und daher nicht richtig argumentieren.

@bm3
Genau dieser Thread ist von einem Juristen mit dem Thema WEG und Ladeeinrichtungen eröffnet worden. Also ist hier der Platz um dieses Thema zu diskutieren. Daher werde ich hier auch weiterhin meine Meinung zu diesen Thema Kund tun.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

BjBerry00
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Wie sieht es bei dem Thema aus? Gibt es Neuigkeiten? Wechsle zum August in eine Wohnung mit Stellplatz. Dort würde ich gern eine Schuko-Dose setzen lassen, mit eigenem Zähler. Die Verwaltung sagt, E-Fahrzeug laden sei nicht erlaubt. Können die mir wirklich vorschreiben was ich an diese Dose dran hänge? Auf die Hauselektrik wirkt sich das ja null aus, sind ja nur 2,4 kW die da max. drüber gehen.

Gibt es ggf. schon Sammelklagen die das Thema pushen?
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seit März 2020: Tesla Model 3 LR AWD

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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BjBerry00 hat geschrieben:Dort würde ich gern eine Schuko-Dose setzen lassen, mit eigenem Zähler. Die Verwaltung sagt, E-Fahrzeug laden sei nicht erlaubt.
Mal ein wenig diplomatisch vorgehen. Wofür man eine Steckdose hinterher verwendet würde ich nicht erzählen. Im schlimmsten fall würde ich sagen, das man damit das Auto im Winter vorheizen will ähnlich wie es in den nordischen Ländern üblich ist.

Die nächste Frage ist ob es nur eine Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft ist oder ob es die Verwaltung eines Eigntümers ist. Im zweiten Fall würde ich versuchen mit dem Eigentümer kontakt auf zu nehmen.

Oder bist Du ggf. Eigentümer des Stellplatzes und es ist kein Sondernutzungsrecht. Dann dürfte es gar keine Frage sein. Als Eigentümer kannst Du innerhalb deines Eigentums eine Steckdose montieren.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

BjBerry00
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Ich bin nur Mieter, aber die Vermieterin ist Eigentümerin des Stellplatzes und hat schon zugestimmt. Der Verwaltung sagt, Sie müsse das trotzdem mit der Eigentümervertretung klären.
Morgen rede ich erstmal mit dem Elektriker, bin gespannt was es kosten soll.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Tommy601
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Hallo zusammen,

gibt es denn irgendwelche baurechtlichen, oder brandschutztechnischen Bestimmungen, die eine zusätzliche Problematik da reinbringen?

Ich wohne in einer Eigentumsanlage und habe das Problem erstmal mit einer "Ladestation für Arme" gelöst...

Bei mir ist die Voraussetzung so, das es einzelne gemauerte Einstellboxen gibt, die nach Vorne ein Schwingtor haben. Die Garagen haben jeweils bereits Stromleitungen mit Licht und Steckdosen von den jeweiligen Wohnungs-Zählern aus, ich habe außerdem das Tor motorisiert, das haben jedoch nicht alle. Die jeweiligen Garagen innen hat jeder Eigentümer nach eigenem Ermessen gestaltet.

Meine Lösung waren darum einmal kleine Wandhaken neben der Steckdose, so das man den Ziegel aufhängen kann, ohne das Zug am Kabel ist, und eine Gardena-Haspel die eigentlich für Schläuche ist, wo man jedoch auch prima das Typ1 Kabel drauf aufwickeln kann. So habe ich eine ordendliche Lösung, und der geringe Strom reicht auch für meinen täglichen Bedarf.

Ich wüsste jetzt nichts was dagegen spricht, es steht jedenfalls nirgendwo, wofür die Steckdosen zu benutzen sind, und wofür nicht, und es geht wie gesagt auf meinen Zähler.

Oder ist durch die "Wandmontage" des Ziegels juristisch gesehen eine neue Situation entstanden?

Lass mich gerne eines Besseren belehren, aber genau wegen der ganzen Problematik mit Eigentümergemeinschaft ect. habe ich auf eine richtige Wallbox mit Drehstromanschluss verzichtet.

Nette Grüße,
Thomas.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Sieht doch schon positiv aus bei dir, die Elektroinstallation liegt doch schon am Stellplatz und läuft auf deinen Wohnungszähler, wenn auch nur einphasig. Der Stellplatz wird zum Sondereigentum gehören ? In oder auf dem Sondereigentum darfst du mit Elektro-Installationen veranstalten was du möchtest.Dein Fall ist aber so nicht der Regelfall.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

mbrod
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DiLeGreen hat geschrieben:Bzgl. WEG-Änderung: Der Vorschlag vom Bundesrat wurde glaube ich bereits erneut eingebracht.
Wohnen im Eigentum ist an dem Thema auch dran:
https://www.wohnen-im-eigentum.de/polit ... esetz.html
Zoe Life R240 mit Akku Upgrade auf 41 kWh

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

DiLeGreen
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Oh je, wenn Eigentümer diskutieren sollen kommen mir unangenehme Erinnerungen an die langgezogenen Eigentümerversammlungen hoch...
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