Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
22.12.2017 09:01Edit:
@fridgeS3 Hab verstanden!
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
Heincaid
22.12.2017 10:44StVO hat geschrieben:
Bedeutung nach StVO in beiden Fällen:
Parken
nur für XXX
aber nur mit Parkscheibe max. 2 Stunden
in der angegebenen Zeit.
Außerhalb der Zeit ist das Schild faktisch nicht da.
Sprich außerhalb der angegebenen Zeit, wird keine Beschränkung erwirkt.
Beim letzten Punkt wirst du falsch: Wie jedes Zusatzschild bezieht sich auch das letzte, mit der zeitlichen Einschränkung, ausschießlich auf das darüber hängende Schild mit der Parkscheibe und der Zeitbegrenzung. Das erste Zusatzschild (Bewohner/Elektrofahrzeuge) gilt weiterhin und wird davon nicht im geringsten beeinflußt, da diese ausschließlich durch das Parkscheiben-Schild eingeschränkt werden, welches ja seinerseits außerhalb der angegebenen Zeit unwirksam ist.
So ist es im linken Beispiel auch, nur das eben hier noch eine ganz andere Bedeutung gemeint ist. Unter dem Bewohner-ZZ verläuft ein "gedanklicher Trennstrich"
.
Wie ich bereits schrieb: Für einen gedanklichen Trennstrich, bzw. ein „entweder … oder“, gehören die Schilder nebeneinander.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
22.12.2017 11:03Edit:
@fridgeS3 Hab verstanden!
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
22.12.2017 11:11@Stvo
Dein erstes Beispiel ist nicht zulässig.
Es dürfen max drei zusätzliche Ergänzungen zum Hauptzeichen. Also max. 4 Schilder.
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Gruß Bernd
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
22.12.2017 11:15Edit:
@fridgeS3 Hab verstanden!
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
22.12.2017 11:20boah Ihr nervt !!!
Macht doch euren eigenen Verkehrszeichenschilder-Thread auf, da könnt Ihr Euch auslassen
@Mods nochmals die Bitte, das auszulagern
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
22.12.2017 11:47Nee, fridgeS3 DU nervst! Was vorher diskutiert wurde und von StVO hervorragend dargestellt wurde, gehört genau hier hin.
eMobilität: Wer will findet Wege, wer nicht will, der findet Gründe
eFahrzeuge: Zoe Intens perlweiß 125.000km; Zoe Limited Titanium 1.000km
Re: der korrekte Schilderwald
StVO
22.12.2017 12:13Ihr sollt euch nicht wegen mir in die Haare kriegen!
Ich habe vor meiner Anmeldung hier im Forum fast den kompletten Ladesäulen-Pranger-Thread durchgeschaut und festgestellt, dass es -verkehrsrechtlich gesehen- vielfach nichts an den "Falschparkern" zu prangern gibt, weil die Beschilderung fehlerhaft ist. Das dürfte auf mindestens 30-40% der im Thread dargestellten Beispiele zutreffen.
Daher bin ich davon ausgegangen, dass ein Thread, in dem auf über 800 Seiten echte und vermeintliche Falschparker angeprangert werden, eine Nebendiskussion zu den Verkehrszeichen verträgt. Aber die Verkehrszeichen-Problematik als solche gerät in der Tat schnell offtopic daher ist es gut, dass es hierfür einen eigenen Thread gibt.
Gut.
Ich starte daher gleich mal mit ein paar Beispielen, mit was der Verkehrsteilnehmer so in der Praxis konfrontiert wird.
Nur um mal die gängigen Lesemöglichkeiten von VZ-Kombinationen etwas zu fordern:
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
22.12.2017 12:21StVO hat geschrieben:Das erfordert aber auch, dass der Verordnungsgeber den Behörden das notwendige Handwerkszeug dazu gibt. Macht er bisweilen nicht.
Du erwartest von
Politikern, dass diese
ihre Arbeit tun? Wenn die Sachen nicht von einem Lobbyverein fertig ausformuliert kommen, haben die doch gar keinen Bock. Hauptsache, die Diäten steigen jedes Jahr.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Re: der korrekte Schilderwald
22.12.2017 12:32LOL. Bei diesen Beispielen kann man selbst mit gutem Willen nicht erkennen, was gemeint ist.
Vielleicht wäre es gut, wenn Du noch einmal zusammenfassen könntest, was denn die beste (und richtige) Beschilderung ist, welche möglichst von jedem verstanden wird, die bundesweit gilt, und die es möglich macht, Knöllchen rechtssicher zu verteilen bzw. auch abzuschleppen.
Hier sollte man natürlich unterscheiden zwischen (1) Ladesäulen am Fahrbahnrand, wo man auf der Fahrbahn (parallel) parkt und lädt; (2) Ladesäulen neben Parkbuchten (identisch mit Seitenstreifen?), in denen man parallel zur Fahrbahn parkt; (3) Ladesäulen neben Parkplätzen, in die man quer einparkt; und (4) Ladesäulen auf Parkplätzen wie einem Supermarkt, oder einem Parkhaus, welche also nicht in der nähe einer Fahrbahn sind.
Das ganze dann jeweils für zwei mögliche Nutzungen: (a) Parken nur während dem Ladevorgang erlaubt, und (b) Parken beliebig lang erlaubt, wenn man geladen hat, und so lange man dann noch angeschlossen und vollgeladen stehen bleibt.
Und am besten noch für die unterschiedlichen Situationen: (i) Rund um die Uhr keine Einschränkungen; (ii) zu bestimmten Zeiten maximal nur x Stunden mit Parkscheibe; und (iii) nur mit Parkschein.
Ich will Dir nicht unnötige Arbeit machen, aber mir ist es nicht ganz klar, wie in den jeweiligen Situationen die Beschilderung am besten gewählt wird.