StVO hat geschrieben:- keine Gültigkeit auf Nebenflächen, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen sind
Hab' hier ein Verständniss-/Vorstellungsproblem. Kannst du mal ein Beispiel bringen, für eine „Nebenfläche, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen“ ist?
StVO hat geschrieben:
Es gibt durchaus Beschilderungen, wo sich mehrere Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen beziehen sollen. Und so, wie wir hier im Forum in aller Ruhe den Sinn oder Unsinn in einer Beschilderung bewerten, tut dies auch die Behörde - am Schreibtisch. Diese geht eben nicht nur nach dem gleichen Schema vor, insbesondere, wenn verschiedene Regelungen und Ausnahmen unter einen Hut gebracht werden.
Wenn sich unterschiedliche Zusatzschilder auf das gleiche Hauptschild beziehen sollen, ohne dass sie sich aufeinander beziehen, dann gehören diese Zusatzschilder m.E. ganz klar nebeneinander.
Schilder die nebeneinander angeordnet sind dürfte doch nun wirlich jeder als ein „entweder … oder …“ verstehen (also z.B. entweder Anwohner, oder Parkschein).