Schon im ersten Post schrieb ich, dass das Vorgehen bezüglich der DC-Säulen bundeseinheitlich festgelegt wurde. Siehe den Text, der bei der AG Messwesen zu finden ist.
Bei AC-Säulen sind die Voraussetzungen für eine rechtskonforme Messung vorhanden, so dass jeder Eichdirektion freigestellt wurde (seitens des Bundes) wie sie das regeln. Nur im AC-Bereich können sich Unterschiede ergeben. Dort ist man gut beraten, dort mal nachzufragen. Ich habe mir die Folien des Vortrages abfotografiert als Gedächtnisstütze für meinen Beitrag hier. Als offizielle Quelle taugt das eher nicht.
Ich habe aber den Eindruck, dass die meisten, zumindest die größeren Ladesäulen-Betreiber, längst Bescheid wissen. Vielleicht nicht die Betreiber von 3 Säulen.