Es sind anscheinend auch ein paar Teslas unter 60.000€ (netto) ausgeliefert worden. Auch bei diesen Auslieferungen wird die Prämie zurück gefordert.
Letztlich müssen es wohl Gerichte klären.
Nö, das ist falsch. Wo hast Du denn das her?kub0815 hat geschrieben:
Weil die Grundlage nicht geben war.. Der Listenpreis für das basis Model war höher als Tesla angegeben hat. Lese dir doch einfach mal die Förderbedingunge durch.
So einfach ist es nun auch nicht. Der Grundpreis war zwar unter 60.000€, aber das Basis-Model wurde nachweislich mehrfach von Tesla storniert. Einige Käufer hatten scheinbar Glück und ihre Bestellung ging auch ohne Extras durch.zoppotrump hat geschrieben: Nö, das ist falsch. Wo hast Du denn das her?
Der Grundpreis für das Base Model war 59.999,99 € und somit unter 60.000€. Somit also berechtigt für die Förderung.
Den Kausalzusammenhang verstehe ich nicht. Es geht doch darum, dass das Amt irrt. Oder darf das nicht sein?kub0815 hat geschrieben:Nein sonst hätte das Amt nicht das geld zurück verlangt.
Doch, so einfach ist es: Erkläre mir mal bitte, wieso diese Käufer, die das Modell für 59.999,99€ nachweislich gekauft haben, nun ihre Umweltprämie zurück zahlen sollen? Sie erfüllen alle Verordnungen und Gesetze!Simon1982 hat geschrieben: So einfach ist es nun auch nicht. Der Grundpreis war zwar unter 60.000€, aber das Basis-Model wurde nachweislich mehrfach von Tesla storniert. Einige Käufer hatten scheinbar Glück und ihre Bestellung ging auch ohne Extras durch.
Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, muss der Grundpreis unter 60.000€ sein UND das Fahrzeug auf der Liste der förderberechtigten Fahrzeuge stehen. Wenn nun das Tesla Model S zum Zeitpunkt des Kaufs gar nicht auf der Liste hätte stehen dürfen, hätte es auch dann keine Förderung geben dürfen, wenn der Preis unter eben jener Grenze lag.zoppotrump hat geschrieben: Doch, so einfach ist es: Erkläre mir mal bitte, wieso diese Käufer, die das Modell für 59.999,99€ nachweislich gekauft haben, nun ihre Umweltprämie zurück zahlen sollen? Sie erfüllen alle Verordnungen und Gesetze!
Das Auto stand aber auf der Liste der förderberechtigten Fahrzeuge UND es gab Kaufverträge für unter 60.000€.Simon1982 hat geschrieben: Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, muss der Grundpreis unter 60.000€ sein UND das Fahrzeug auf der Liste der förderberechtigten Fahrzeuge stehen. Wenn nun das Tesla Model S zum Zeitpunkt des Kaufs gar nicht auf der Liste hätte stehen dürfen, hätte es auch dann keine Förderung geben dürfen, wenn der Preis unter eben jener Grenze lag.
Das Auto hätte (vermutlich) nicht auf der Liste der förderberechtigten Fahrzeuge stehen dürfen.zoppotrump hat geschrieben: Das Auto stand aber auf der Liste der förderberechtigten Fahrzeuge UND es gab Kaufverträge für unter 60.000€.
Vorsicht:Simon1982 hat geschrieben:Nun hat das erste Gericht entschieden: Klage wurde abgewiesen...