ich erhielt eine Antwort auf meine Frage, in welchem steuerlichen Kontext die Förderung von NRW zu sehen ist, da in den Richtlinien kein Hinweis dazu zu entnehmen ist:
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Sehr geehrter ,
wir veranlassen eine entsprechende Mitteilung an das jeweils zuständige Finanzamt.
Gruß
Burkhard von Reis
Bergdirektor
Bezirksregierung Arnsberg - - - Abteilung Bergbau und Energie
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Fon: +49 2931 82 3636 - - - Fax: +49 2931 82 47002 - - - Mail: burkhard.vonreis@bra.nrw.de
Durch den §35a EStG dürfte damit klar sein, dass die Handwerkerdienstleistungen für die Montage der geförderten LIS nicht im Rahmen des §35a EStG zu berücksichtigen sind. Wer dies dennoch beantragt, sollte in seiner Steuererklärung entsprechend auf die abweichende Rechtsauffassung deutlich hinweisen.
Ohne Förderung ist es meiner Meinung nach ebenfalls nicht möglich, da die Vorschrift des §35a EStG keine Neubaumaßnahmen vorsieht (siehe dazu weiter oben meine Ausführungen).
Und jetzt kommt gleich wieder der Einwand von Herr Allwissend, dass es doch gehe, weil in seiner Erklärung 'alles' geklappt hätte. Obacht, er bleibt jedwede Quelle für seine Behauptung schuldig, dass der Ansatz rechtlich zulässig ist.
Blue shadow hat geschrieben:Wo bleibt die Steuergesetzgebung für den Bierdeckel...§§§ sind nicht meins und immer sind sie Auslegbar oder anders zu interpretieren.
Bierdeckelsteuererklärung kommt ja vielleicht bald, wenn Herr Merz "antritt"
; und ja, manche Vorschriften sind so umständlich formuliert, dass sie unterschiedlich ausgelegt werden können. Im Falle des 35a und der hier strittigen Frage gibt es aber keinen Interpretationsspielraum, auch wenn der eco....fuzzi ständig das Gegenteil behauptet (und keine Quellen nennt)
Übrigens:
ecopowerprofi hat geschrieben:ab-fahrer hat geschrieben:betreffen private Haushalte, dann ist der öffentliche Zuschuss natürlich steuerfrei!
Irrtum !!!
Nach welcher Vorschrift sollen öffentliche Zuschüsse an private Haushalte steuerpflichtig sein (da ja laut eco... dies ein Irrtum sei)? Welcher Einkunftsart sollen diese zugerechnet werden?