Zumi hat geschrieben:Ich möchte keine Steuern hinterziehen sondern gerne Steuern zurück bekommen.
Ich glaube, die Diskussion dazu ist ein wenig aus dem Ruder gelaufen. Vielleicht mal grundsätzlich:
Jeder darf eine andere Rechtsauffassung als die der Finanzverwaltung haben. Diese kann man auch in der Steuererklärung vertreten, zB durch Ansatz entsprechender Kosten. ABER, und das ist der entscheidende Punkt, diese abweichende Rechtsauffassung muss kenntlich gemacht werden, damit das FA die Möglichkeit hat, das zu prüfen. Wird das nicht gemacht, kann es Ärger geben.
Diese kleine Feinheit ist vermutlich in der vorherigen Diskussion nicht klar geworden. Dass der Tipp vom selbsternannten NRW-Förder-Gott und Herr-Allwissend ein zweischneidiges Schwert ist, ist das, was ich beklagt habe. Nur wenige wissen vermutlich, dass diese "Kenntlichmachung" wichtig ist. Und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, habe ich davor gewarnt und empfohlen, sich professionelle Hilfe zu holen und nicht auf..... zu hören.
Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, es gibt darin extra eine Möglichkeit/Feld, wo man solche wichtigen Dinge angeben muss. Dann wird die elektronische Erklärung aus dem automatischen Veranlagungsverfahren "ausgesteuert" und dem Bearbeiter "vorgelegt". (siehe Bild aus meiner Software)
Da mich das Thema aber selbst interessiert, werde ich mal eine Anfrage stellen, wie man meint, damit umgehen zu können/müssen.
Update: Meine Vorgehensweise wäre wie gesagt, der Ansatz der Handwerkerkosten NACH anteiligem Abzug der Förderung und das würde ich alles als Belege (auch wenn das FA eigentlich keine Belege mehr haben will) dem FA zur Verfügung stellen. Dann sollte man keine Probleme bekommen. UPDATE: dieser Ansatz scheint falsch zu sein. siehe nachfolgenden Beitrag.
ecopowerprofi hat geschrieben:und sich fragen ob man sich nicht der Falschbeschuldigung schuldig gemacht hat
Du bist echt ein Clown