NRW fördert Ladesäulen

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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Fridgeir hat geschrieben:Ich konnte beim "drüberfliegen" der Förderbedingungenauf anhieb nichts dazu finden.
Wenn man nichts findet was dann?
Fridgeir hat geschrieben:§370 der Abgabenordnung regelt das, was ecopowerprofi verharmlost.
Reinste Polemik ohne Bezug zum Sachverhalt. Die Unterlagen werden eingereicht und die Bezirksregierung meldet die Förderung. Damit hat man den Sachverhalt dargelegt und der §370 AO greift nicht und es kann somit keine Steuerhinterziehung geben. Du hast keine Ahnung vom Ablauf der Förderung. Früher musste die original Rechnung eingereicht werden und man bekam den mit Stempel bezüglich der Förderung zurück. Heute wird das elektronisch zum FA gemeldet und damit ist das Abstempeln überflüssig geworden. Es passt Dir wohl nicht, das ich mich bei der Förderung in NRW besser auskenne als der angebliche Steuerfachmann aus Berlin.
juppes hat geschrieben:Ist doch ganz einfach, sollte diese Praxis legal sein, ist sie legal und jeder sollte sie nutzen
Was anderes wird auch nicht behauptet.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

mobafan
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ecopowerprofi hat geschrieben:
juppes hat geschrieben:Fremdschäm.
Die max. Entlastung Haushaltsnahedienstleistungen für Großverdiener liegt bei ca. 500 €.
Die maximale Entlastung liegt bei 1.200 € / Jahr (nämlich, wenn mindestens 6.000 € Lohnkosten gezahlt wurden und die Steuerlast durch den Abzug nicht negativ wird). Und das nicht für Großverdiener, sondern für alle, die Einkommensteuer zahlen müssen.
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Ich möchte keine Steuern hinterziehen sondern gerne Steuern zurück bekommen.
Ich habe 1000,00 EUR Förderung erhalten bei 3000,00 EUR Ausgaben.
Das sind 1/3 der Gesamtkosten.
Eventuell werden auch nur 2/3 der Handwerkerkosten anerkannt.
Ich habe sogar vorher eine Anfrage an das Amt gesendet ob hier etwas dagegen spricht.. die Handwerkskosten bei der Steuererklärung gelten zu machen.
Antwort: Nein.

Ich reiche alle Unterlagen ein.. auch den Förderbescheid.
Ich werde berichten was die Steuerfahndung in 2019 dazu in meinen Steuerbescheid mitteilt.
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02/2019 Kona Elektro 64 kWh by Sangl in LL
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Ich finde nichts mehr zu den Fristen...Laufzeit des Programms?

Solange bis der Topf leer ist?

Eine Wallbox auf einer Säule ist dann eine Ladesäule?
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Zumi hat geschrieben:Eventuell werden auch nur 2/3 der Handwerkerkosten anerkannt.
Ich habe sogar vorher eine Anfrage an das Amt gesendet ob hier etwas dagegen spricht.. die Handwerkskosten bei der Steuererklärung gelten zu machen.
Antwort: Nein.
Da müssen sich wohl einige mal in sich gehen und sich fragen ob man sich nicht der Falschbeschuldigung schuldig gemacht hat
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Blue shadow hat geschrieben:Ich finde nichts mehr zu den Fristen...Laufzeit des Programms?

Solange bis der Topf leer ist?

Eine Wallbox auf einer Säule ist dann eine Ladesäule?
Gerade habe ich mal in Düsseldorf angerufen...Fristen gibt es keine mehr. Der Antrag braucht etwa 8 Wochen Bearbeitungszeit.
Wenn er bewilligt wurde, kann er 12 Monate umgesetzt werden und auch um weitere 12 verlängert werden.

In Arnsberg lautet der Ansprechpartner Herr Reis. 823636

Die Säule ist eher dem Wetter und Vandalismus ausgesetzt...aber es klang nicht so, daß nicht auch ne Wallbox auf einer Säule zur Ladesäule werden könnte.
Zuletzt geändert von Blue shadow am Mo 5. Nov 2018, 09:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Zumi hat geschrieben:Ich möchte keine Steuern hinterziehen sondern gerne Steuern zurück bekommen.
Ich glaube, die Diskussion dazu ist ein wenig aus dem Ruder gelaufen. Vielleicht mal grundsätzlich:

Jeder darf eine andere Rechtsauffassung als die der Finanzverwaltung haben. Diese kann man auch in der Steuererklärung vertreten, zB durch Ansatz entsprechender Kosten. ABER, und das ist der entscheidende Punkt, diese abweichende Rechtsauffassung muss kenntlich gemacht werden, damit das FA die Möglichkeit hat, das zu prüfen. Wird das nicht gemacht, kann es Ärger geben.

Diese kleine Feinheit ist vermutlich in der vorherigen Diskussion nicht klar geworden. Dass der Tipp vom selbsternannten NRW-Förder-Gott und Herr-Allwissend ein zweischneidiges Schwert ist, ist das, was ich beklagt habe. Nur wenige wissen vermutlich, dass diese "Kenntlichmachung" wichtig ist. Und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, habe ich davor gewarnt und empfohlen, sich professionelle Hilfe zu holen und nicht auf..... zu hören.

Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, es gibt darin extra eine Möglichkeit/Feld, wo man solche wichtigen Dinge angeben muss. Dann wird die elektronische Erklärung aus dem automatischen Veranlagungsverfahren "ausgesteuert" und dem Bearbeiter "vorgelegt". (siehe Bild aus meiner Software)

Da mich das Thema aber selbst interessiert, werde ich mal eine Anfrage stellen, wie man meint, damit umgehen zu können/müssen.

Update: Meine Vorgehensweise wäre wie gesagt, der Ansatz der Handwerkerkosten NACH anteiligem Abzug der Förderung und das würde ich alles als Belege (auch wenn das FA eigentlich keine Belege mehr haben will) dem FA zur Verfügung stellen. Dann sollte man keine Probleme bekommen. UPDATE: dieser Ansatz scheint falsch zu sein. siehe nachfolgenden Beitrag.


ecopowerprofi hat geschrieben:und sich fragen ob man sich nicht der Falschbeschuldigung schuldig gemacht hat
Du bist echt ein Clown :roll:
Dateianhänge
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Zuletzt geändert von Fridgeir am Mo 5. Nov 2018, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Fridgeir hat geschrieben:Du bist echt ein Clown
Und Du versuchst Dich mit allen Mitteln dich zu rechtfertigen. Ich mache das mit der Förderung progres NRW nun schon seit ca. 25 Jahren auch für unseren Kunden und kenne mich daher mit den Modalitäten in NRW bzgl. der Förderung und deren Besteuerung aus.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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"ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", habe ich mal gelernt. Und siehe da:
§35a EStG hat geschrieben:Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

...
(3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Der bekannte EStG-Kommentar von Schmidt geht sogar noch weiter, dort heißt es:
Die Leistungen müssen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen betreffen, die in einem Haushalt des StPfl erbracht werden (BFH VI R 4/09 BStBl II 11 Seite 909). Handwerkl. Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme, die erst der Errichtung eines Haushaltsdienen, sind folglich nicht begünstigt.

...

Ausgeschlossen ist die Steuervergünstigung für nach dem 31.12.2010 erbrachte Leistungen bei öffentlicher Förderung im Sinne von §35a Absatz 3 Satz 2 EStG
danach ist der Ansatz der Handwerkerkosten in der Steuerklärung, so eine Förderung bezogen wurde, ausgeschlossen.

Ohne Förderung ist der Ansatz im Rahmen der Handwerkerleistungen und §35a EStG bei Herstellungskosten umstritten; dazu BFH VI R 61/10 und diverse Kommentare aber auch FG RhPf EFG 13 Seite 127 (da wurde die Begünstigung für den Neubau eines Wintergartens abgelehnt).
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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