Du als Oberschlauberger solltest mal lernen beim Lesen nicht alles aus dem Zusammenhang zu reisen. Es ging hier immer nur um Haushaltsnahedienstleistungen in Verbindung mit der NRW Förderung.
Du beziehst Dich hierauf und nur darauf habe reagiert.
Diese Aussage ist Quatsch.ab-fahrer hat geschrieben:nur kurz der Hinweis, dass die Handwerkerkosten (Arbeitslohn) nicht als Handwerkerleistungen im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt werden, wenn die Aufwendungen -wie hier- bereits öffentlich bezuschusst wurden.....
Das hat ganz andere Gründe. Fördermittel müssen ggf. als Einnahmen versteuert werden bzw. die Ausgaben müssen um den Förderbetrag reduziert werden.ab-fahrer hat geschrieben:Deshalb wurde nach der Stuer-ID-Nr. im Auszahlungs-Antrag gefragt, das Finanzamt wird über die Förderung unterrichtet
Die NRW Förderung fördert nicht nur die Lohnkosten sondern auch das Material. D.h. ggf. müsste man die Lohnkosten um den anteiligen Förderbetrag kürzen. Aber genau das soll man dem Finanzbeamten als "Fachmann" überlassen. Es kann keine Steuerhinterziehung geben da dem Finanzamt alle Informationen vorliegen. Wer was anderes behauptet hat keine Ahnung.