NRW fördert Ladesäulen

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Re: NRW fördert Ladesäulen

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@ Fridgeir
Du als Oberschlauberger solltest mal lernen beim Lesen nicht alles aus dem Zusammenhang zu reisen. Es ging hier immer nur um Haushaltsnahedienstleistungen in Verbindung mit der NRW Förderung.

Du beziehst Dich hierauf und nur darauf habe reagiert.
ab-fahrer hat geschrieben:nur kurz der Hinweis, dass die Handwerkerkosten (Arbeitslohn) nicht als Handwerkerleistungen im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt werden, wenn die Aufwendungen -wie hier- bereits öffentlich bezuschusst wurden.....
Diese Aussage ist Quatsch.
ab-fahrer hat geschrieben:Deshalb wurde nach der Stuer-ID-Nr. im Auszahlungs-Antrag gefragt, das Finanzamt wird über die Förderung unterrichtet
Das hat ganz andere Gründe. Fördermittel müssen ggf. als Einnahmen versteuert werden bzw. die Ausgaben müssen um den Förderbetrag reduziert werden.

Die NRW Förderung fördert nicht nur die Lohnkosten sondern auch das Material. D.h. ggf. müsste man die Lohnkosten um den anteiligen Förderbetrag kürzen. Aber genau das soll man dem Finanzbeamten als "Fachmann" überlassen. Es kann keine Steuerhinterziehung geben da dem Finanzamt alle Informationen vorliegen. Wer was anderes behauptet hat keine Ahnung.
Zuletzt geändert von ecopowerprofi am Fr 2. Nov 2018, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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ecopowerprofi hat geschrieben: Du beziehst Dich hierauf und nur darauf habe reagiert.
ab-fahrer hat geschrieben:nur kurz der Hinweis, dass die Handwerkerkosten (Arbeitslohn) nicht als Handwerkerleistungen im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt werden, wenn die Aufwendungen -wie hier- bereits öffentlich bezuschusst wurden.....
Diese Aussage ist Quatsch.
Mag Quatsch sein, Du hast empfohlen, es zu probieren, ist das besser?? Du willst es nicht begreifen, oder?
ecopowerprofi hat geschrieben:
ab-fahrer hat geschrieben:Deshalb wurde nach der Stuer-ID-Nr. im Auszahlungs-Antrag gefragt, das Finanzamt wird über die Förderung unterrichtet
Das hat ganz andere Gründe. Fördermittel müssen ggf. als Einnahmen versteuert werden.
Nenne zu Deiner Aussage bitte eine Quelle, sowohl dass es "Quatsch" ist, als auch dass diese als Einnahmen versteuert werden müssen. Oder argumentierst Du hier im Trump-stil?
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Fridgeir hat geschrieben:Nenne zu Deiner Aussage bitte eine Quelle, sowohl dass es "Quatsch" ist, als auch dass diese als Einnahmen versteuert werden müssen.
Erfahrungen durch Steuerprüfungen vom Finanzamt.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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ecopowerprofi hat geschrieben:
Fridgeir hat geschrieben:Nenne zu Deiner Aussage bitte eine Quelle, sowohl dass es "Quatsch" ist, als auch dass diese als Einnahmen versteuert werden müssen.
Erfahrungen durch Steuerprüfungen vom Finanzamt.
die sind irrelvant. Und diese Deine Aussage zeigt, dass Du keine Ahnung hast. Soll ich Dir jetzt mal die Verfahrensweise des Deutschen Steuerrechts erklären??

Also Du hast keine Quellen und meinst ausschließlich aus Deiner Erfahrung zu argumentieren?? Betriebsprüfungen sind Stichprobenprüfungen, darin nicht aufgegriffene Punkte begründen keine Rechtssicherheit in der Anwendung. Einzig und allein ein geprüfter Sachverhalt würde Dir die Rechtssicherheit für den geprüften Zeitraum geben, aber auch für denjenigen, der geprüft wurde. Für sonst niemanden.

Keine Quellen = Fake News ala @ecopowerprofi
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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um mal zum Thema zurück zu kommen. Solange @ab-fahrer seine Quelle für den Umstand das Förderung und HHnDl sich ausschließen noch nicht genannt hat, würde ich mal anders herum herangehen.

Ich habe einen Aufwand X, für diesen bekomme ich eine Förderung Y, es verbleibt mir ein Restbetrag z.

Wenn X nun Hardware und Dienstleistung beinhaltet, würde ich die Förderung anteilig übertragen und den restlichen Dienstleistungsanteil dann in der Steuererklärung berücksichtigen. Und damit da kein Problem entsteht, würde ich die Kostenrechnung und den Förderbescheid mit einreichen. Dann weiß das Finanzamt alles und es kann keinen Ärger geben.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Fridgeir hat geschrieben:Keine Quellen = Fake News ala @ecopowerprofi
Ich wollte dich mit .... bezeichnen aber ich lass es. Du hast die Weisheit wohl mit der Muttermilch bekommen.
Fridgeir hat geschrieben:darin nicht aufgegriffene Punkte begründen keine Rechtssicherheit in der Anwendung.
Genau Subventionen waren auch Bestandteil der Prüfungen und es ging genau darum wie was zu versteuern ist. Daher ist das rechtssicher.
Fridgeir hat geschrieben:Einzig und allein ein geprüfter Sachverhalt würde Dir die Rechtssicherheit für den geprüften Zeitraum geben, aber auch für denjenigen, der geprüft wurde.
Es gibt Urteile, Verordnungen, Durchführungsanweisungen usw. die nicht von jedem Beamten nach seinem Gutdünken beachtet oder nicht beachten werden können. Das hat nichts mit dem Einzelfall zu tun sondern sind immer anzuwenden. Ich weiß nicht welchen Beruf Du ausübst aber außer allgemein Plätze im Steuerrecht scheinst Du nichts drauf zu haben.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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"Werde bei der Steuererklärung noch die Handwerkerkosten ( Arbeitslohn) von ca. 300,00 EUR absetzen."

Ich finde es ein wenig lächerlich, in Betracht zu ziehen, wegen einer 300 Euro Handwerkerrechnung sich einem möglichen Steuervergehen aus zu setzen. Da wird ständig auf "DICKE HOSE" gemacht und dann bewußt versucht das Finanzamt (den Bürger) um eine mögliche Erstattung von 60 Euro zu bescheißen. Fremdschäm.
Gruß
Josef
Der Klügere gibt nach, wer immer nach gibt ist am Ende der Dumme.

Re: NRW fördert Ladesäulen

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juppes hat geschrieben:Fremdschäm.
Wieso ?? Der Gesetzgeber hat extra die Möglichkeit geschaffen um Schwarzarbeit unattraktiver zu machen. Die NRW-Förderung wird nur gewährt wenn die Arbeiten von einem Fachbetrieb mit Rechnungslegung und Zahlungsnachweis erfolgt. Die max. Entlastung Haushaltsnahedienstleistungen für Großverdiener liegt bei ca. 500 €.
juppes hat geschrieben:dann bewußt versucht das Finanzamt (den Bürger) um eine mögliche Erstattung von 60 Euro zu bescheißen.
Reiner Populismus. NRW-Förderung findet nur in NRW statt und nicht sonst wo. Zuständig sind die Finanzämter und -gerichte in NRW. Die Förderung erfolgt im Rahmen von progres NRW. Dieses Förderprogramm gibt es schon seit ca. 30 Jahren für verschiedene Maßnahmen. Ich selbst habe schon mehrere Förderungen im Rahmen dieses Programms in Anspruch genommen. Sowohl privat als auch gewerblich. Es gibt zu jeder Maßnahme im Rahmen von progres NRW eine gewerbliche und eine private Variante. Haushaltsnahedienstleistungen sind dem privaten Bereich zu zuordnen. Daher kann man nur die private Förderung mit den Haushaltnahedienstleistungen verbinden und kommt defacto nur für Lohn- und Gehaltsempfänger in Frage. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es in NRW so gehandhabt wird wie ich geschrieben habe und in keinem Fall sich um Steuerhinterziehung handelt. Im gewerblichen Bereich (gilt auch für Freiberufler und Selbstständige) können die Kosten minus Förderung als Betriebsausgaben geltent gemacht werden.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Ist doch ganz einfach, sollte diese Praxis legal sein, ist sie legal und jeder sollte sie nutzen
Josef
Der Klügere gibt nach, wer immer nach gibt ist am Ende der Dumme.

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Juppes, es macht keinen Sinn mit ihm zu diskutieren, er hat keine Ahnung, weiß es aber trotzdem besser.

Es wird hier ohne Fakten bzw Quellenangaben argumentiert.

§370 der Abgabenordnung regelt das, was ecopowerprofi verharmlost.

Absatz 1 dieser Vorschrift spricht für sich.
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