PowerTower hat geschrieben:Alles korrekt und eindeutig. Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs für max. 3 Stunden. Verbrenner und nichtladende Elektrofahrzeuge dürfen hier zu keiner Zeit parken.
Nee, genau falsch. "Frei" bedeutet in der Beschilderung, dass gewisse Personen bzw. Fahrzeuge davon ausgenommen sind. z.B. "Anwohner frei" unter einem absoluten Halteverbot bedeutet, dass die Anwohner da parken dürfen. "Elektrofahrzeuge frei" unter einem "P"-Schild bedeutet, dass Elektrofahrzeuge
ausgenommen sind also da
nicht parken dürfen. Jetzt kommt das Irrsinige mit der Parkscheibe, denn die schränkt das Schild "Elektrofahrzeuge frei" ein. Wenn man es genau nimmt dürfen Elektrofahrzeuge für drei Stunden unter Verwendung der Parkscheibe nicht parken dann aber nach drei Stunden doch. Wie das gehen soll versteht wohl nur der Initiator des Schildes. Der Schilderwald in D wird immer von oben nach unten gelesen. Oben hängt das Hauptschild was durch darunter angebrachten Zusatzschilder in der Reihenfolge von oben nach unten eingeschränkt wird.
Hier dürfen also alle ohne Zeitbegrenzung parken nur Elektrofahrzeuge nicht, die kürzer als drei Stunden parken wollen.
Man muss nur das "frei" entfernen, dann wäre die Beschiderung korrekt. Das bedeutet aber immer noch nicht, dass man dort auch laden muss wenn man dort parkt.
Einzige Möglichkeit es so zu machen wie es gemeint sein soll wäre "absolutes Halteverbot" mit dem Zusatz "auf dem Parkstreifen" und darunter "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges frei". Eine Beschränkung auf drei Stunden ist praxisfern. Der Hinweis auf den Ladevorgang reicht vollkommen aus.
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