Grundsatzfrage und jetzt wieder on Topic:
Welche Fahrzeugmodelle gibt es schon, die mehr als 60 kW CHAdeMO laden können?
Mir fällt nur Tesla ein. Und vielleicht auch der neue Leaf.
Das wäre ja super!!!solar man hat geschrieben:Soviel ich gehört habe wird Nissan/Renault einige DBT Säulen durch neuere mit 150kW ersetzen.
Da liegst Du mit ziemlicher Sicherheit falsch. Ein CEE ist dann von der LSV erfasst, wenn er zum Beladen eines Elektrofahrzeugs installiert und vorgesehen ist.Greenhorn hat geschrieben:Eine CEE ist kein Ladepunkt. Die Stecker könntest Du als solchen schätze ich, nicht offiziell melden.
§ 2 Nr. 6-8 LSV hat geschrieben:6. ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;
7. ist ein Normalladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann;
8. ist ein Schnellladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann;
Quelle: https://www.buzer.de/s1.htm?g=Lades%C3% ... rdnung&f=1§3 LSV hat geschrieben:(1) Beim Aufbau von Normalladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeugkupplungen jeweils des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden.
Wie erwartet, der Standard-Rückzieher von jemanden, der nicht zugeben kann, wenn er kein Argument hat. Du unterscheidest Dich kaum von Alex1. Es erscheint mir von daher auch ziemlich sinnlos mit Dir zu diskutieren.drilling hat geschrieben:Solange du völlig am Thema vorbei redest kannst du deine Spinnereien gerne ohne mich weiter diskutieren.
Es kann also eine Schuko sein, oder ein Eurostecker oder eine CEE-Blau Campingstecker, der auf 16A beschränkt ist. Theoretisch kann es auch ein auf 3x5A beschränkter CEE16 sein. Oder ein Typ-1 mit 16A.§7 LSV hat geschrieben:Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind von den Anforderungen der §§ 3 bis 6 ausgenommen.
Das Problem für das Load Balancing ist einfach nur der fett markierte Teil dieser Definition.§2 Nr. 6 LSV hat geschrieben:ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;