Karlsson hat geschrieben:Joe-Hotzi hat geschrieben:Windgas", "E-Gas" oder auch synthetisches Methan wird derzeit in etwa dem gleichen Umfang produziert wie Biowasserstoff bzw. synthetisches H2 aus erneuerbaren Energien - nämlich im kommerziellen Umfang überhaupt nicht. Was da läuft, sind Feldversuche und (steuerlich subventionierte) Forschungsprojekte!
Bis dahin ist es richtig.
Na, das ist doch schon mal schön, wenn wir uns damit einig sind. Denn das heißt, dass der angebliche "Endgegener" des E-Autos zumindest heute nicht das Verbrennerauto mit "E-Gas" ist.
Karlsson hat geschrieben:Die Bewertung ist aber Deine persönliche Meinung und sollte nicht Gesetze diktieren.
Wo habe ich etwas "gewertet"?
- fossiles CNG ist heute immer noch steuerlich begünstigt (Der Bundestag hat gerade erst die Steuervergünstigung für Erdgas bis 2026 verlängert.)
- eine aufwendige, teure "E-Gas"-Produktion aus eneuerbarem Strom kann nie preiswerter sein, als den EE-Strom direkt zu verbrauchen
- Erdgas im Auto ist heute für die Nutzer wirtschaftlich, da es geringer besteuert wird
Das ist ja wohl keine Bewertung, sondern es sind leicht überprüfbare Tatsachen.
Die Techniken wurden bisher nie vorgeschrieben, die vorgeschriebenen, gesetzlichen Ziele von den Herstellern aber bewusst umgangen ...
Alex1 hat geschrieben:Mit dem kleinen Einmaleins sieht man sofort, dass synthetische Kraftstoffe sich nie rechnen können. Mit Hochglanzprospekten und häufigem Wiederholen der Worte "Bio" oder "Regenerativ" kann man aber viele Millionen Steuergelder abgreifen.
Tja, das ist eine Tatsache, die man halt erst einmal begreifen muss ...
Karlsson hat geschrieben:Nicht falsch verstehen, ich schätze das genauso ein. Aber das Gesetz hat neutral formuliert zu werden.
Vor allem sind verabschiedete Gesetze auch anzuwenden und Verstöße zu ahnden und zu sanktionieren - genau daran mangelt es in Deutschland! Dann wäre nämlich (ohne dass das E-Auto per Gesetz bevorzugt worden wäre), nur auf Grund der schon vor Jahren beschlossenen Zielvorgaben (ganz ohne die Techniken zur Erreichung vorzuschreiben) wohl nahezu tot!
Eine Motorsoftware, die die Abgasreinigung <17°C ausser Betrieb setzt und deren Hersteller sich dabei auf den "Motorschutz" beruft (Art.5 der EU-Verordnung) bleibt trotzdem illegal und die entsprechenden Fahrzeuge gehören nachgerüstet /verbessert oder stillgelegt! Denn die "üblichen Betriebsbedingungen, bei normalem Betrieb", die sich der Hersteller sehr großzügig selbst interpretiert, wurden von der EU klar definiert (EU-Durchführungsvorschrift "Betriebsbedingungen der Abgasreinigungen") und reichen über alle in der EU regelmäßig auftretenden Umweltbedingungen, bis hinunter zu -15°C !
In diesem Bereich hat das Auto die Zielvorgaben zu erfülllen ... -> Siehe ab 8:00min ... der Knaller bei 10:00min ...