Hast du denn die Kupplung eingetragen bekommen?
Die Kupplung kenne ich.Ich würde die allerdings nicht einbauen,da sie nicht abnehmbar ist und deshalb immer direkt vor dem Parksensor sitzt.Abgesehen davon ist das Teil echt keine Augenweide und der Stoßfänger muss aufgeschnitten werden...
Sie ist aber eigentlich für den E-Up auch nicht eintragungsfähig,da die KW Bereiche (nur bis 51 KW) und auch die angegebenen Fahrzeuggewichte im Gutachten nicht zum E-Up passen.
Das Gutachten ist aus 2012...da gab es noch keinen E-Up und mir ist auch kein Nachtrag bekannt,das für den E-Up passen würde.
Ist leider das gleiche Problem wie bei meiner MVG Anhängerkuppplung
.Dort gibt es sogar ein Nachtrag für die Facelift Modelle bis 68 KW aber die Gewichte passen trotzdem nicht.