StVO hat geschrieben:Ich halte die Verwarnung an dieser Stelle für rechtswidrig. Ladesäulen allein haben bislang keine rechtliche Relevanz. Ohne Beschilderung keine Ordnungswidrigkeit.
Würde ich nach erneutem Nachdenken auch so einschätzen. Ich habe nochmal nachgefragt, wie die Situation vor Ort aktuell aussieht -- mit Schildern oder nicht, und wenn ja welche.
Was ich immer schon mal wissen wollte: Welche Relevanz hat die Angabe "BMW" an dieser Stelle? Das Kennzeichen weist ziemlich deutlich darauf hin, dass es sich beim fraglichen Fahrzeug vermutlich um ein großes SUV einer anderen Marke handelt... (Mir liegt auch nur das Foto vor, allerdings unbearbeitet.) Auch mein Tesla wurde schon mal als "Audi" bezeichnet. Ich habe trotzdem bezahlt... Wieso gibt es dieses Feld überhaupt?