http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0436-14Plenum KOMPAKT hat geschrieben:Förderung der Elektromobilität
Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebene Fahrzeuge kritisch. In seiner Stellungnahme vom 7. November 2014 macht er deutlich, dass das bisher formulierte Ziel, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, mit den bislang vorgelegten Programmen kaum zu realisieren ist. Auch der hier vorliegende Gesetzentwurf scheine nicht in der Lage zu sein, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren. Aus Sicht der Länder ist es zur Schadstoffreduzierung im Straßenverkehr zudem erforderlich, die Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs verstärkt zu fördern. Auch seien Carsharing-Fahrzeuge zu privilegieren, die aufgrund ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich sind.
Der Bundesrat macht auch darauf aufmerksam, dass insbesondere gewerbliche Fahrzeugflotten für die erste Phase der Markteinführung von Elektrofahrzeugen von strategischer Bedeutung sind. Er bittet die Bundesregierung daher, einen Fokus auf dieses Segment zu legen und kurzfristig Anreize zur Umstellung dieser Fahrzeugflotten zu erarbeiten. Die Länder betonen zudem, dass sie die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit neuen Nummernschildern für unnötig aufwändig, teuer und nutzerunfreundlich halten. Eine einfache Kennzeichnung über eine farbige Plakette hinter der Windschutzscheibe sei vorzugswürdig.
Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit den Anregungen des Bundesrates auseinandersetzen. Anschließend berät der Deutsche Bundestag darüber.
Mit ihren Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge stärker zu fördern. Die zuständigen Behörden der Länder erhalten die Möglichkeit, Vorteile für entsprechende - besonders gekennzeichnete - Fahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren oder die Erlaubnis für Elektromobile, Bus- und Taxispuren zu nutzen.
Spürmeise hat geschrieben:In der Gegenäußerung der Bundesregierung (ab S. 35) zu den Beratungsvorschlägen des Bundesrats vom 07. November 2014 zeigt sich die Bundesregierung erwartungsgemäß unbelehrbar.
Auf eine der Beratungsergebnisse des Bundesrates: 12. Der Bundesrat hält die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit vollständig neuen Nummern-schildern für unnötig aufwändig, teuer und damit nutzerunfreundlich entgegnet die Bundesregierung z.B. lapidar: Die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen kann am besten mittels eines Kfz-Kennzeichens erfolgen.
Auf den S. 13 bis 24 ist übrigens der Erfüllungsaufwand wegen der Einführung bzw. Wechsel zum Sonderkennzeichen akribisch von den Beamten erfasst und Cent-genaue monetär bewertet! Selbstverständlich unter Mißachtung sämtlicher Realitätsbezüge, wie den zeitlichen Aufwand für jeden Einzelnen durch das Sonderkennzeichens Zwangsbeglückten (schon für die Demontage/Neumontage der Kfz-Kennzeichen würde ich länger als die veranschlagten 5 Minuten brauchen, weil ich das nur alle paar Jahrzehnte mache, und mich erst sachkundig machen muss).
Völlig vergessen wird z.B. die notwendige Rückgabe eines noch (für das alte Kennzeichen) gültigen Anwohnerparkausweises - sollte der vielleicht 60 Euro für 2 Jahre Gebühr gekostet haben, verfällt die Gebühr natürlich bei der Neubeantragung mit geändertem Kennzeichen. Dito der Aufwand für Abkratzen und Neuaufbringen der grünen Feinstaubplakette (aber nur 5 Euro), evtl. neue Mautplaketten, neue Schutzbriefe, änderungbedürftige Stellplatzverträge, neu verhandelte Autostromverträge (pauschale Jahresgebühren ebenfalls verloren) sowie Vertragsänderungen mit Kfz-Versicherungen - bei der Gelegenheit vielleicht gleich mit höherer Einstufung?
Oioioi, das gibt Schimpfe vom Stammtisch! Ich weiß noch, wie die Briten gejubelt hatten, als man die fahrzeuggebundenen Kennzeichen abschaffte. Der Drang zur Pseudoindividualität ist anscheinend ungebrochen. Und was würden erst die armen Schildermacher sagenzottel hat geschrieben:Bin mir bei Norwegen nicht sicher, aber ich denke, da ist es genauso wie in Schweden: Anhand des Kennzeichens kann man dort nicht sehen, wo das Auto zugelassen ist. Das sind praktisch landesweit fortlaufende Buchstaben/Ziffernkombinationen, die ein Auto normalerweise das ganze Autloeben über behält, die also nicht bei jeder Zulassung neu vergeben werden.
Deshalb sind in Schweden (ähnlich wie bei uns teilweise die Fahrgestellnummern) häufig als zusätzlicher Diebstahlschutz die Kennzeichen in die Windschutzscheibe eingeäzt (und vmtl. an anderen Fahrzeugteilen).
In so einem System ist es natürlich einfach, bestimmte Buchstabenkombinationen für bestimmte Fahrzeugtypen vorzusehen.