Demnach ist die blaue E-Plakette für inländische Fahrzeuge nur als Ergänzung aber nicht als Ersatz für die grüne Plakette zulässig. Die blaue E-Plakette muß auf die Heckscheibe und darf nicht auf die Frontscheibe geklebt werden.geko hat geschrieben:Moment. Die blaue Plakette "E" ist doch ausländischen Kfz vorbehalten. Damit werden ausländische Kfz dem deutschen "E"-Kennzeichen gleichgestellt für die Nutzung von E-Privilegien.
Echt verwirrend. Vielleicht sollte man das erstmal auskarteln