Das ist mir einfach zu heiß. Im Ernstfall habe ich dann keinen Versicherungsschutz, weil ich was installiert habe, was nicht installiert werden darf... Nach der Logik hätte mein Wärmepumpentrockner ja auch Berechtigung.ecopowerprofi hat geschrieben:oder einfach anschließen. Wer viel fragt bekommt auch viel Antwort. Im ZOE hat doch auch eine Wärmepumpe für die Heizung des Fahrzeugs. Du kannst sogar das Auto vorheizen, wenn es an Strom angeschlossen ist.
Die Abschaltung würde nicht stören. noch ist sie fixiert- 11.30-12.30 und 17.45 bis 19.15 Uhr - diese Zeiten berücksichtigt die Wärmepumpe-sie sind eingespeichert. Beim Auto müsste man eben entsprechend auch das Ganze beachten-es würde immer über Nacht geladen. Es ist aber keinesfalls so, dass Abschaltungen willkürlich und kurzfristig vorgenommen werden.p.hase hat geschrieben:ich würde das vorher am zoe testen bevor ich verträge abschliesse und leitungen lege. für einen japaner machbar, aber für einen franzosen empfehle ich das an- und ausschalten nicht unbedingt. es bringt dir nichts wenn du morgens einen schraubenschlüssel in knallrot rechtsaussen hast und du nicht zur arbeit kommst.
Ich muss ja keinen extra Vertrag abschließen-ich habe die Wärmepumpe (3 kW/JAZ 4/5000 kWh/a) seit 10 Jahren und der Zähler kostet mich momentan auch nix extra. Mein Ökostromanbieter verlangt nur 1,80 € pro Monat Grundgebühr. Ich spare 6 ct pro kWh ggü Normaltarifen-das ist genau die Ermäßigung der Netzentgelte, die mir durchgereicht wird. Bei der Heizung macht das 300 EUR Ersparnis/Jahr-käme das E-Auto dazu, wären es 390 EUR. Dafür lohnt sich das in jedem Fall.p.hase hat geschrieben:vielmehr frage ich mich wie hoch deine verbräuche sind und wie stark dein kompressor in der WP. heute ist es lohnender auf den WP-tarif und den teuren zweiten zähler und dessen grundgebühr zu verzichten und eventuell EINEN besseren preis für wärme und haus zusammen, also einen zähler, zu bekommen. ich bin gerade so an der grenze, daß es sich nicht lohnt.
Nur wie wird das dann mit der Digitalisierung und einer echt möglichen Fernschaltung?
Wie hoch bleibt die Vergünstigung/kWh?-sie liegt ja allein im Interesse der Netzbetreiber
Wer oder was schützt mich dann vor der willkürlichen Optimierung durch Fernabschaltung?
Auf diesen Punkt berief sich MITNETZ am Telefon:
§ 14a Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung; Verordnungsermächtigung
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der
Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu
berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen,
die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne
von Satz 1 gelten auch Elektromobile. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 näher zu konkretisieren, insbesondere
einen Rahmen für die Reduzierung von Netzentgelten und die vertragliche Ausgestaltung vorzusehen sowie
Steuerungshandlungen zu benennen, die dem Netzbetreiber vorbehalten sind, und Steuerungshandlungen
zu benennen, die Dritten, insbesondere dem Lieferanten, vorbehalten sind. Sie hat hierbei die weiteren
Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes an die Ausgestaltung der kommunikativen Einbindung der
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu beachten.
Für mich ist eigentlich soweit klar-eigentlich MUSS MITNETZ einem den Anschluss genehmigen-das Auto fällt unter diese Regelung. Sie WOLLEN nur nicht, schließlich verlieren sie damit 6 ct/kWh und solange die digitalen Strommärkte nicht real sind, wollen sie nicht auf diese 6 ct verzichten. Die Strategie der MITNETZ ist klar-auf meine Nachfrage erstmal kategorisches Nein und dann Einlenken, dass eine gesetzliche Regelung aussteht. Die Gesetzesregelung ist aber nicht MUSS-Bedingung der Vergünstigung.
Die Forderung eines nochmaligen Zwischenzählers ist totaler Humbug. Wer weiß, ob mein Stromlieferant wirklich diese Auskunft mit dem Zwischenzähler von MITNETZ bekommen hat.
Der Zähler im Haus ist aber nicht sein Eigentum-was ich da anschließe muss ich mit dem Netzbetreiber regeln.
Es ist großer Mist-alles völlig unausgegoren. Als Verbraucher sitzt man zwischen allen Stühlen. Ich lache mich echt tot....
Mich hat es nur mal interessiert.
Vielleicht finden sich ja noch andere mit der Idee und dem Widerstand des Netzbetreibers?
Oder ich wende mich mal an die grünen Politikmännchen-vielleicht findet sich da einer, der MITNETZ mal Dampf macht...