Leider nicht schärfer vorhanden:Hinundher hat geschrieben: ( Bild vom Typenschild an der linken Seite )
Leider nicht schärfer vorhanden:Hinundher hat geschrieben: ( Bild vom Typenschild an der linken Seite )
Fällt nicht unter §2 Punkt 9 LSV, da nur Hotelgäste nach Freischaltung durch Rezeption laden dürfen. Also: Keine öffentliche Ladestation und somit nicht von der LSV erfasst.mobafan hat geschrieben:Wann wurden die installiert? Vor dem 14.12.2017? Wenn nicht, die Öffnung für alle verlangen, da die LSV bei nicht ausschließlich privaten Ladestationen den diskriminierungsfreien Zugang vorschreibt.
Seit wann ist die Art der Freischaltung für die Abgrenzung interessant? Der zum Ladepunkt zugehörige Parkplatz kann nicht nur von jedem Hotelgast ("nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis"), sondern mangels Schranke o.ä. sogar von jedem E-Auto Fahrer weltweit ("unbestimmter Personenkreis") "tatsächlich" befahren werden.geko hat geschrieben:Fällt nicht unter §2 Punkt 9 LSV, da nur Hotelgäste nach Freischaltung durch Rezeption laden dürfen.
Nach Definition in der LSV ist das ein öffentlicher Ladepunkt, da der Nutzerkreis nur nach allgemeinen Gesichtspunkten eingeschränkt ist (z. B. Hotelgäste). Und damit müssen diese Ladepunkte auch alle Autos mit Typ2 diskriminierungsfrei laden können, wenn diese nicht vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden. Und da gilt zum Glück nicht die Inbetriebnahme der alten Ladepunkte.geko hat geschrieben:Fällt nicht unter §2 Punkt 9 LSV, da nur Hotelgäste nach Freischaltung durch Rezeption laden dürfen. Also: Keine öffentliche Ladestation und somit nicht von der LSV erfasst.mobafan hat geschrieben:Wann wurden die installiert? Vor dem 14.12.2017? Wenn nicht, die Öffnung für alle verlangen, da die LSV bei nicht ausschließlich privaten Ladestationen den diskriminierungsfreien Zugang vorschreibt.
Nein, das ist ein allgemeines Merkmal: Gäste eines Hotels, denn das kann jeder gegen Bezahlung werden. Außer, das Hotel würde sagen, dass es nur 100 namentlich benannte Personen aufnähme. Dann wäre das ein spezielles Merkmal.geko hat geschrieben:Nein. Die ausschließlich für Übernachtungsgäste reservierten Ladepunkte sind für einen Personenkreis mit speziellen Merkmalen vorbehalten, da das Merkmal auf nur einen kleinen, klar definierten Personenkreis zutrifft.
Warum behauptest du etwas, ohne es nachzulesen? In §2 Punkt 9 LSV ist die öffentliche Zugänglichkeit definiert.Die LSV definiert übrigens mitnichten den Begriff "öffentlich", sie verwendet ihn lediglich.
Wozu gibt es dann jetzt zwei Einträge im GE-Verzeichnis zu dem Hotel?mweisEl hat geschrieben:Diesmal in Erlangen wurden wieder mal bislang von jedermann nutzbare 2x 22kW Typ 2-Ladepunkte
https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -10/19300/
durch zwei Typ 2 Tesla-Only-Ladepunkte ersetzt