Dass die Leute von SonoMotors extrem engagiert sind, mit einem grandiosen Willen, tatsächlich etwas verändern zu wollen, haben sie bewiesen, indem sie innerhalb von so kurzer Zeit 2 Autos und die umfangreichen Testfahrten auf die Beine gestellt haben.
Eine großartige Leistung, die m. E. viel zu wenig gewürdigt wurde.
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Doch es ist geradezu absurd, was für Forderungen an SonoMotors gestellt werden.
Da soll SonoMotors bei einem Preis von 16.000,00 € auch noch ½ der Förderung mit 2.000,00 € übernehmen - plus mal eben die Anhängerlast auf 1300kg hoch setzen - von den anderen Dingen ganz zu schweigen.
Allerdings will die »Wünsch-Dir-Was-Fraktion«
das Ganze am Liebsten für 0% Risiko - denn wie schrieb rothman so schön:
rothman hat geschrieben:Sind eben 1500€ mehr Risiko für 320€ zusätzlichen Rabatt.
Boah, nur 320,00 € Rabatt - ich finde ja, für 1.500,00€ sollten einem auch 1.500,00€ Rabatt zustehen.
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Wenn man eine Firma in einem Land gründet, wo die Bevölkerung tatsächlich ihre jungen Start-Ups unterstützen,
so wie jetzt die junge Briten von Monzo unterstützt wurden
»In einer Crowdfunding-Runde wurde das Finanzierungsziel von eine Million Pfund in Rekordverdächtigen 96 (!) Sekunden erreicht« – dann vermindert sich natürlich das Risiko, weil die Unterstützung so groß ist.
Aber im Land der Zweifler, wo allen Ernstes jeder 2. Student Beamter werden will (FAZ, 17.05.2017) - und der höchste Anteil vom BIP sowieso schon mit 68,9% im Bereich Dienstleistungen liegt - während der Anteil der Industrieproduktion nur 25,7% (Produzierendes Gewerbe) bzw. 4,8% (Baugewerbe) ausmacht – werdet Ihr noch die nächsten Jahre über E-Autos jammern können.
Dann allerdings mit Grund, wenn z.B. China und Amerika Euch gezeigt haben, wo der Bartel den Most bei Industrie 4.0 holt.
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Ohne die EEG-Diskussion nochmals aufleben zu lassen, empfehle ich einen Blick in das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014, §5 Begriffsbestimmungen. Dort werden die »Begriffsbestimmungen« über mehrere Seiten (und sehr breit gefächert) hinweg festgelegt.
Chris76 hat geschrieben: (2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt
Betonung auf »den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1«.Und nachdem ja jeder 2. Student »Beamter« werden will, wird Deutschland sich auch keine Sorgen machen müssen, dass solche »Bürokratiemonster« abgeschafft werden.